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Montag, 6. Mai 2013

Ist es denn für uns so einfach den stärkeren Beweis zu nehmen?


Entnommen aus dem Werk „Athar al-Hadith ash-Sharīf fi Ikhtilāf al-A'immāt al-Fuqahā'i“ von Muhammed Awwamā, übersetzt von Bala&Dmhwir.




Es geht um die Verständnis der Aussagen unseres Propheten, welche die selben Geschichten jedoch mit anderen Wortlauten überliefern. Wenn zwei dieser Ahadithen die die selben Geschichten erzählen, zwei verschiedene Wortlauten anwenden, dann tretet demnach auch zwei verschiedene Urteile auf. In diesen Punkt gibt es zwischen den Mujtahīd Imāme sehr grosse Meinungsverschiedenheit. Für die Hadith und 'Usūl Imāme werden solche Ahadithen als „Riwayat al-Hadith bi al-Ma'nā“ betitelt und dies bedeutet „Die Überlieferung des Hadithes als Bedeutung“.  

Die Mehrheit von den Leute des Wissens, haben die Überlieferungen als Bedeutung akzeptiert, jedoch haben sie die Bedingung gestellt, dass ein Überlieferer, wenn dieser einen Wort in einer Stelle überliefert welcher eine andere Bedeutung mit sich zieht, als wie das selbe Wort bei einer anderen Stelle der ebenso eine andere Bedeutung mit sich zieht, dass er die arabische Sprache perfekt beherrscht und seine Wörter passend zu dem daraus folgenden Bedeutung ist. [1] 

Al-Imām Abū Hanifa (70 – 150 n.H) hat sogar eine weitere Bedingung gestellt, wobei die Wichtigkeit dieser Bedingung jeder zur Kenntnis nehmen wird der sich in dieser Thematik vertieft. Diese Bedingung ist, dass derjenige der einen Hadith als Bedeutung überliefert ein Faqīh sein muss, der das Wissen über die verschiedenen Bedeutungen eines Ausdrucks  besitzt. [2] In dieser Angelegenheit gebe ich zwei Beispiele:

Beispiel Nr 1: Abū Dawud überliefert einen Hadith, dass der Prophet (sallallahu 'alayhi wa sallam) gesagt hat: „Für das verrichten des Totengebets in der Moschee, gibt es keine Sache was dagegen ist (fa la Shay'a 'alayhi)!“ [3]

In einigen alten Exemplare und andere Überlieferungen wird dieser Hadith in dieser Weise berichtet. In anderen Überlieferungen lautet dieser Hadith: „Für denjenigen der in der Moschee das Totengebet verrichtet gibt es keinen Sawāb (fa la Shay'a lahū).“ Dieser Wortlaut kommt in „al-Musannāf III/527“ von Abdurrazzaq vor. In „al-Musannāf IV/152“ wird dieser Hadith von den selben Überlieferer verzeichnet, dessen Wortlaut diesen Hadith bestätigt: „Derjenige der in der Moschee das Totengebet verrichtet, bekommt keinen Sawāb für sein Gebet“ Abū Hurayrah fuhr dann fort: „Wenn die Gefährten des Propheten keinen Platz gefunden haben, dann kehrten sie zurück.“ 

Aus diesem Grund sagte al-Khatib (392 – 463 n.H): „Die bewahrte Stelle lautet – für ihm gibt es keinen Sawāb –“ Auch kommt dies in der selben weise bei Nasbu ar-Rayā II/275 vor. Die Imame welche den Hadith „Für das verrichten des Totengebets in der Moschee, gibt es keine Sache was dagegen ist (fa la Shay'a 'alayhi)!“ akzeptiert haben, sagen dass man das Totengebet in der Moschee verrichten darf ohne das was dagegen spricht. Dies ist die Madhhāb von al-Imām ash-Shafi'i (150 – 204 n.H) und andere.

Die Imame die den Hadith „Für denjenigen der in der Moschee das Totengebet verrichtet gibt es keinen Sawāb (fa la Shay'a lahū).“ akzeptiert haben, sagen das es Makruh ist das Totengebet in der Moschee zu verrichten und dies ist die Madhhāb von al-Imām Abū Hanifa und andere.

Beispiel Nr 2: Al-Imām al-Bukhāri überliefert einen Hadith in seinem Sahih II/257 das der Prophet sagte: „Wenn ihr den Qamāt gehört habt, dann geht zum Gebet. Lauft auf der Straße in Ruhe und in Geduld. Die Gebetseinheiten die ihr erreicht habt verrichtet ihr, und die Gebetseinheiten die ihr nicht erreicht habt, vervollständigt ihr (fa atimmū).“

Dieser Hadith kommt auch in „al-Musannāf II/287“ von Abdurrazzaq und in „Musnad II/270“ von Imam Ahmād vor, dessen letzter Aussage lautet: „Die Gebetseinheiten die ihr nicht erreicht habt, holt ihr nach (fa ma fatakum faktū). Beide Überlieferungen unterscheiden nur die Wörter „vervollständigen“ und „Nachholen“ und doch entstand daraus aus der Sicht des Fīqh-Wissenschaft sehr wichtige Uneinigkeiten welche lauten:

Wenn jemand das Gemeinschaftsgebet bei den vierten Gebetseinheit erreichte, wie soll er die vorherigen drei Gebetseinheiten verrichten? 

Erstens: Gemäß dem Wortlaut „Vervollständigen“, schreibt dieser jener den ersten Gebetseinheit für sich zu und steht nach dem „Salām“ des Imāms auf und verrichtet den zweiten Gebetseinheit, da der vierte Gebetseinheit den Imām zugeschrieben wird und so vervollständigt er das Gebet. In dieser Gebetseinheit rezitiert er den „Fatiha“ dann „Zamm-i Sura“. Den „Subahanakā“ rezitiert er nicht und wenn er allein betet, rezitiert er im zweiten Gebetseinheit das was er rezitieren will. Danach wenn er den zweiten Gebetseinheit verrichtet hat, dann setzt er sich in den Tashahhūd nieder. Dann erhebt er sich und verrichtet die restlichen zwei Gebetseinheiten die übrig bleiben und vervollständigt sein Gebet. Bei diesen letzten zwei Gebetseinheiten rezitiert er nur den „Fatiha“ und dies ist die Madhhāb von einer Gruppe 'Ulamā und al-Imām ash-Shafi'i gehört zu diesen.

Zweitens: Gemäß dem Wortlaut „nach holen“, schreibt dieser jener den Gebetseinheit welchen er mit den Imām zusammen verrichtete wenn Nötig den Imām als auch wenn Nötig sich selbst zu und akzeptiert dieses als vierter Gebetseinheit. Wenn der Imām den „Salām“ macht, dann steht dieser jener auf und verrichtet die erste Gebetseinheit indem er dieses als „erste Gebetseinheit“ akzeptiert. Denn er holt die Gebetseinheiten die er mit den Imām nicht zusammen verrichtete nach. Hier rezitiert er genau das selbe was jemand der allein betet rezitiert. Nach diesen Gebetseinheit sitzt er sich in den Tashahhūd nieder und steht danach auf und rezitiert „Fatiha“ und „Zamm-i Sure“ und er rezitiert bei den letzten Gebetseinheit nur den „Fatiha“. Dies ist die Madhhāb von einer anderen Gruppe 'Ulamā und zu ihnen gehört Abū Hanifa. Letztlich wird gemäss beiden Überlieferungen gehandelt.

Hier gibt es bezüglich den Wortlauten, dessen Unterschied der Überlieferer nicht als Wichtig betrachtete, eine menge weitere Urteile. Wenn der Überlieferer ein Faqīh gewesen wäre wie auch jemand der die Urteile kennt, die auf Grund der Verschiedenheit dieser beiden Wörter heraus entstehen, dann würde er auf einen Wortlaut bleiben und die Gewissheit haben, diese Überlieferung als „Bedeutung“ zu berichten und keinesfalls in einer anderen Stelle diesen Wortlaut, als einen anderen Wortlaut formulieren. [4]

Eine weitere Angelegenheit: Man rezitiert die Wörter eines Hadithes in dem man die Vokalisierung in Betracht zieht. Dies bedeutet, dass die Recherche Notwendig ist, ob der Prophet einen Wort als Marfū', Mansūb oder Majrūr (und andere) überliefert hat. Es ist wichtig zu wissen, was in der Forschung der arabischen Sprache aus seiner Satzlehre her Notwendige Schlussfolgerungen entstehen kann.

Wie man es in Hand der obigen Ahadithen sehen kann ist dies Notwendig zu wissen, da die Überlieferer einen Wort in einer anderen Stelle anders überliefert haben. Wenn man nur einen Wortlaut berichtet bekommt, dann werden die Fiqh-Verschiedenheiten aufgehoben. Wenn aber verschiedene Wortlauten auftreten dann kann man sich vor Uneinigkeiten nicht fern halten. Dies belegen wir durch die folgenden Beispiele:

Im ersten Beispiel geht es um die Frage, ist es für den Schlachter gemäss dem 'Usūl ash-Shar'i erlaubt, einen verstorbenen Fötus zu verzehren, der beim Schlachten einer Kuh herausgetreten ist ohne dieses zu schlachten, oder wird es ihm erst dann Halāl nach dem er dies geschlachtet hat? Hier betrachten wir den folgenden Hadith des Propheten:


Es geht um die Stelle bei diesen Hadith welcher lautet „Dhakāt al-Janin“! Ibn Athir (544 – 606 n.H) überliefert in seinem an-Nihayā II/164 einmal den Marfu' und einmal den Mansūb dieses Hadithes. Die Version die Marfu' ist lautet „Dhakāt al-Janinī“ und dies bedeutet, dass wenn man die Kuh-Mutter geschlachtet hat, und ihr Fötus heraustretet, dann gilt dieser Fötüs ebenso als geschlachtet wobei man ihn nicht schlachten muss und so kann man ihn dann verzehren. Diese Stelle jedoch, ist bei der Überlieferung welcher Mansūb ist „Harfū Jarr“. In einer anderen Überlieferung heisst es: „Yudhakkā Tadhkiyatan mithla Dhakata Ummih“ Hier wird nun der „Masdār“ und der „Sifāt“ dieses Wortes aufgehoben und seine Stelle wird mit „Muzafūn 'ilayh“ ersetzt. Demnach bedeutet dieser Wortlaut nun, dass es doch Notwendig ist den Fötus zu schlachten damit dieser Halāl wird verzehrt zu werden, statt wie die erste Ansicht oben. Andere haben bei dem Wort „Dhakāt“ beide Stellen als Mansūb betrachtet und die Bedeutung gegeben: „Schlachtet den Fötus wie ihr die Mutter-Kuh geschlachtet habt.“ 

So mit hat die erste Überlieferung die bedeutung, dass es Notwendig ist den Fötus zu schlachten. Bei der zweiten Überlieferung treten zwei Bedeutung auf: a) Das schlachten der Mutter-Kuh wird gleicherweise als wie das schlachten ihres Fötus betrachtet b) dass der Fötus genau so geschlachtet werden soll, wie man die Mutter-Kuh geschlachtet hat.

Al-Imām ash-Shafi'ī und seine Gefährten haben den Ijtihad für den Marfu' gemacht und darauf gehandelt und Al-Imām Abū Hanifa und seine Gefährten haben den Ijtihad für den Mansūb gemacht und darauf gehandelt. Ein weiterer Hadith ist der bei Abū Dawud und an-Nisa'i:

ومن أبى فإنا آخذوها وشطر إبله عزمة من عزمات ربنا لا يحل لآل محمد صلى الله عليه وسلم منها شي

Dies bedeutet: „Wer die Zakāt der Kamele nicht entrichten sollte, dann nehmen wir von ihm sowohl den Zakāt als auch ein Teil seines Besitzes, da dies Allahs Recht ist. Den Zakāt von Muhammed und seiner Familie zu nehmen ist nicht erlaubt.“

Nun gibt es Meinungsverschiedenheiten bezüglich dem Wort „شطر“ - „Shatra“ da er in anderen Ahadithen als „Shatra ma lahu“ überliefert wird. Werden die Buchstaben „Sha“ und „Ra“ dieses Wortes mit einem „Fathā“ gelesen, so dass der danach folgende Wort „Muzafun Ilāyh“ wird? Oder wird der „Sha“ als „Marfū'“, der „Ta“ mit „Shaddāh“, der „Ra“ mit einem Fathā im sinne von Fi'lū Madhī gelesen, so dass der danach folgende Wort „Nabi al-Fa'il“ wird? D.h „Shatrā Ma lihi“ oder „Shuttirā Ma luhū“? Denn so wie diese, zwei verschiedene Arten sind, so verschieden ist auch ihre Bedeutungen!

Gemäss dem ersten Ausdruck (Shatrā Ma lihi), würde die Bedeutung kommen: „Wer den Zakāt nicht entrichtet, von dem wird als Strafe sowohl sein Zakāt als auch ein Teil seines Besitzes beschlagnahmt.“ Das berühmtest ist dies, jedoch hat der grösste Teil der Imāme nicht darauf gehandelt ['Amall gemacht]. [5]

Gemäss dem zweiten Ausdruck (Shuttirā Ma luhū) lautet seine Bedeutung: „Sein Besitz wird in zwei geteilt, und man gibt das Recht den Sammler des Zakāts, sich für einen dieser beiden Wahren zu entscheiden der bevorzugt ist, und so nimmt er den Zakāt (als Strafe) von der Wahre welches er bevorzugt hat.“ Diese Ansicht hat Ibrahim al-Harbī (198 – 285 n.H) empfohlen, der zu den vorderen Gefährten von Imam Ahmad ibn Hanbāl (164 – 241 n.H) gehört. Al-Harbī pflegte zu sagen, dass der Überlieferer bei seiner Überlieferung einen Fehler machte und so etwas ähnliches sagte auch al-Imām Ahmād ibn Hanbal und Allah weiß es am besten. Bei diesen Methoden erkennen wir, dass wir als Laien nicht dazu befugt sind solche Entschlüsse zu ziehen.

Wir wollen noch ein sehr wichtiges Thema ansprechen, was viele Unwissende als Beweis vorlegen um ihre eigenen Gelüsten zum Opfer zu fallen und das Recht in Anspruch nehmen, den stärksten Beweis unter den Rechtschulen zu folgen. Es sind zwei wichtige Punkte:

1) Die Aussage: „Wenn es einen Sahīh Hadith gibt, dann ist dieses mein Madhhāb“.
2) Die Ansicht: „Es reicht dass der Hadith Sahīh ist um darauf zu handeln.

Den ersten Punkt Begründen sie so: 

Al-Imām ash-Shafi'i hat gesagt, dass wenn ein Hadith Sahīh ist, dann ist dieses mein Madhhāb. Man siehe den Sahih von Imam al-Bukhāri, wenn wir darauf die Taten verrichten, dann verrichten wir es auf einer festen Sunnāh und beruhen uns somit auf den Madhhāb von ash-Shafi'i. Jemand der sagen sollte, dass der Madhhāb von ash-Shafi'i nur von den Madhhāb Bücher welche sich absolut nur auf ihn beruhen aufgebaut wurden ist, so passt dies nicht zur der Logik des Wissens. 

Den zweiten Punkt begründen sie so: 

Allah befahl uns den Gottesdienst zu verrichten indem wir Seinen Propheten gehorchen. Wenn es einen Sahīh Hadith des Propheten gibt, dann reicht dies und man gehorcht dem was darin gesagt wird. Es ist sowie als ash-Shafi'i zu al-Khumaydī sagte: „Hast du mich etwa gesehen, wie ich mit einem Band an meinem Rücken aus einer Kirche heraus kam?“ zudem ist es nicht richtig, wenn ein Sahīh Hadith von den Propheten vorhanden ist und man damit keine Taten macht. Allah hat niemanden befohlen, irgend wem egal wie hoch sein Rang an Wissen ist, wobei dieser kein Ma'sūm ist, zu folgen.

Zur diesen Verleumdungen antworten wir wie folgt: Den Satz „Wenn es einen Sahīh Hadith gibt, dann ist dieses mein Madhhāb“ haben neben al-Imām ash-Shafi'i auch andere Imāme gesagt. Die Imāme die diesen Satz aussprachen, meinten damit: „Wenn dieser Hadith eine Unterstützung für das Praktizieren bzw. für das umsetzen ist, dann ist dies mein Madhhāb.“ Die Auslegung dieses Satzes, überlassen wir den Imāmen die sich der Hanāfi, Shafi'i und Maliki Rechtschulen zuschreiben. Sie haben genau diese Auslegung gemacht und ganz Offenkundig belegt, das dies mit den Abhandlungen abhängt.  

Die Hanafiten: Der Shaykh von Al-Kamāl ibn al-Humām, 'Allamā ibn ash-Shihnatī al-Kabir al-Khalabī al-Hanafī schrieb am Anfang seines Sharhs zu „al-Hidayā“ folgendes: „Wenn ein Sahīh Hadith vorhanden ist und nicht den Ansichten der Rechtschule entspricht, dann kann man mit diesen Hadith die Taten verrichten und dies wird dann der Madhhāb; jemand der den Weg der Hanafi Rechtschule folgt und genau solch einen Hadith umsetzt, tretet dieses Handlen von ihm, ihn nicht von der Hanafi Rechtschule aus. Al-Imām Abū Hanifa sagte: – Wenn es einen Sahīh Hadith gibt, dann ist dies mein Madhhāb – Diese Aussage ist richtig und dies berichtet ibn Abd al-Barr (368 – 463 n.H) auch von anderen Imāmen.“

Diese Aussage hat ibn 'Abidīn am Anfang seines „Hishiyā I/68“ hinzugefügt und den folgenden Notiz geschrieben: „Diese Aussage von Imam ash-Sharāni wurde von allen vier Rechtschul-Imāmen berichtet. Es ist ganz Offenkundig, dass diese Aussage jene Leute anspricht die Mächtig darin sind, wissen zu können was die Urteile eines Hadithes ist wie auch das, was Muhkām und was Mansūkh (usw.) ist. Wenn die 'Ulamā der Rechtschulen einen Beweis intensiv auslegen und darin die Taten verrichten, dann ist es richtig dies dem Madhhāb (welchen sie folgen) zuzuschreiben, denn der Gründer des Madhhāb's hat dies ihm erlaubt. Es gibt keinen Zweifel darin, dass der Madhhāb-Imām, wenn er weiß das dieser Hadith schwach ist, er es sofort verlassen hätte.

Ibn 'Abidīn sagt, stützend auf dieser Intention in seinem „Sharhu Rasmī al-Muftī“ auf der Seite 24: „Wider sage ich, dass dies eine Regel bedingt um den Ansichten der Reschtschule zu entsprechen. Es wurde nicht erlaubt, dass unsere Imāme den Ijtihā auf einen Beweis machen der nicht Stark ist. Zudem gehört es, dass sie sich von einen Beweis entfernen an dessen Stärke sie allesamt einig sind. Denn der Ijtihād von den Imāmen ist weitaus stärker als wie der Ijtihad von den anderen. Es ist ganz klar, dass die Imāme einen noch stärkeren Beweis gesehen haben als wie der Beweis von den anderen und dementsprechend haben sie auch gehandelt.“

Die Aussage von ibn ash-Shihna und die Bedingung welchen ibn 'Abidīn festlegte, erwähnte auch der 'Allamā, der Mufassīr, der Muhaddit, der Faqīh und Shaykh Abd al-Ghaffār 'Uyūn as-Su'ūd al-Hanafi in seinem „Daf al-Awām 'an Mas'alat al-Kirāti Khalf al-Imām“ auf der Seite 15 und fügte folgende Wörter hinzu: „Hier ist eine Bedingung zu bemerken! Denn wir treffen heute auf Menschen die denken sie gehören zu den Leute des Wissens wobei diese zu den niedrigsten unter den niedrigen gehören und sie sich höher als der Himmel betrachten. Sie sehen zb. In der Kutūb as-Sittā einen Hadith was in Widerspruch zu der Hanāfi Rechtschule steht und sagen dann: „Legt den Hanafī Madhhāb nieder und macht mit dem Hadith des Propheten eure Taten!“ Dabei kann dieser Hadith Mansūkh (ein aufgehobener Hadith) sein oder in Widerspruch zu einen Hadith dessen Sannād (überlieferungskette) noch stärker ist stehen und dieser jener weiß dies dann nicht. Wenn man die Abhandlung aus den Ahadithen, solchen Leuten wie diese bedingungslos überlassen sollte, dann würden diese sich in vielen Punkten ins verderben stürzen und mit ihnen diejenigen, die über diese Punkte fragen haben und sie von ihnen die falschen Antworten kriegen. Was dem Punkt betrifft, dass man mit der Sunnā die Taten verrichtet, so rasten sie genau an dieser Stelle aus und sagen: – Wir könnt ihr nur über einem der mit der Sunnā die Taten verrichtet und den Menschen aus den Ahadithen die Fatawā gibt, der Verderbnis bezichtigen? – So sagen wir dann (darauf): Ja! Wenn dieser jener nicht die berechtigte Stellung hat, dann kommen wir genau zu solch einem Urteil! Unser Urteil kam vor unserer Zeit auch von den Leute des Fīqh und Hadith wie Imam Abū Muhammad Abdullah ibn Wahb al-Masrī der (genau wie al-Imām Malik und al-Layth ibn Sa'ād und die vorderen ihrer Gefährten) sagte: „Der Hadith kann abgesehen von den 'Alimūn der Grund dafür sein, jemanden zum Verderbnis zu bringen.“ Al-Imām al-Qadi 'Iyyād hat in seinem „Tartib al-Madarīk I/96“ genau das selbe gesagt.

Die Shafi'iten: Al-Imām an-Nawāwi (631 – 676 n.H) sagt in seinem „Majmu'a I/104“ folgendes: „Die Aussage von ash-Shafi'i, dass wer einen Sahīh Hadith findet, dieses dann sein Madhhāb ist, kommt nicht zu der Bedeutung, die Abhandlungen gemäß seinem Anschein [adh-Dhāhir] durchzusetzen. Dies ist lediglich für jemanden der in der Rechtschule befugt ist Ijtihād zu machen. Die Bedingung lautet, dass wenn ash-Shafi'i diesen Hadith nicht gesehen oder nicht bemerkt hat das es authentisch ist, dann ist es ein starker Verdacht, und dies kann erst dann herangezogen werden, nach dem man alle Werke von ash-Shafi'ī, wie auch alle Werke von denjenigen die ihren Wissen von ash-Shafi'i nahmen gelernt und ausgelegt haben. Dies ist solch ein schwerer Bedingung, dass sehr wenige Leute imstande sind, dies bringen zu können. 

Diese Bedingungen haben sie wegen folgendes herangezogen: Ash-Shafi'ī hat die Umsetzung der Taten gemä' dem Dhahīr eines Hadithes abgelehnt, wenn der Beweis vorhanden war, dass der Isnād dieses Hadithes Instabil oder dieser Hadth aufgehoben [6] oder dieser Hadith Ta'wīl gemacht wurden ist. Ash-Shaykh Abū 'Amr – damit ist ibn as-Salāh gemeint – sagte: Es ist nicht einfach in dieser Weise wie ash-Shafi'i seine Aussage tätigte, die Abhandlungen umzusetzen. Jeder der ein Faqīh ist kann nicht mit jeden Hadith was für ihm ein Beweis ist die Abhandlungen umsetzen. Einer von ash-Shafi'is Gefährten die diesen Weg folgten war Abū al-Walīd Musā ibn Abū al-Jarūd. Er hat die Abhandlungen gemäß eines Hadithes umgesetzt welches von Ash-Shafi'i verlassen wurden ist wobei dieser Sahīh war und lautet: „Das fassten von demjenigen der schröpft und demjenigen der Blut entlässt ist nicht mehr gültig.“ Al-Jarūd sagte hierzu: – Imam ash-Shafi'ī sagte auch, dass das Fasten von demjenigen der schröpft und demjenigen der Blut entlässt nicht mehr gültig ist – Diese Aussage von al-Jarūd wurde abgelehnt, denn Ash-Shafi'i wusste dass dieser Hadith zwar Sahīh gewesen ist dies jedoch zu den Aufgehobenen Ahadithen gehörte und diese Aufhebung hat er auch erläutert und die gehörigen Beweise vorgelegt. [7]“ Al-Imām an-Nawawīs Zitat endet mit der Aussage von ibn as-Salāh an dieser Stelle.

Al-Imām Taqi' as-Subkī (683 – 756 n.H) sagt in den Anfang seines Buches „Ma'nā Kawlil Imam al-Muttalibī: Idhā Sahha al-Hadithū fa Huwa Madhhabī“ auf der Seite 102 nachdem er die Aussage (oben) von ibn as-Salāh und an-Nawāwi brachte folgendes: „Diese Aussage (das ein Hadith der Sahīh ist, dieses dann der Madhhāb von ash-Shafi'ī sei) ist für diejenigen die solch einen großen Rang haben, dass sie nicht in die Verderbnis fallen, wenn sie vor dieser Aussage stehen.“

Wenige Absätze weiter sagte er: „Was die Angelegenheit von ibn al-Jarūd betrifft, so wurde diese abgelehnt weil keine ausreichende Recherchen gemacht wurden. Am sonsten war die Aussage von ash-Shafi'i sehr schön und es ist nicht so, dass es unmöglich ist gemäß dieser Aussage die Abhandlungen zu verrichten. Die selbe Ansicht von al-Jurūd vertrat auch Abū al-Walīd an-Naysubūri Hassān ibn Muhammad welcher zu den grössten Shafi'ī Imāme gehört und er hat sogar geschworen dass Ash-Shafi'ī dies sagte. Somit sagten die Shafi'ī Gelehrten, dass auch er einen Fehler begangen hat. Wenn dies ein Fehler bezüglich einer Angelegenheit ist bei welchem einige Mujtahīd Gelehrte beteiligt waren, dann wird hier deshalb von einem Fehler gesprochen da es bei dieser Angelegenheit die Verständnisse verschieden sind.

Abū al-Hassan Muhammed ibn Abd al-Malīk al-Karājī as-Shafi'ī (458 – 532 n.H) der selbst ein großer Faqīh und Muhaddīth gewesen ist, rezitierte beim as-Salatū Fajīr (das Gebet vor dem Sonnenaufgang) den Qunūd nicht und sagte dazu: – Meiner Meinung nach, ist es richtig, dass der Prophet den Qunūd nicht beim Fajīr Gebet rezitierte. – 

Auch ich (as-Subkī) habe eine Zeitlang das rezitieren des Qunūd im Fajīr Gebet verlassen, später aber habe ich erfahren, dass die Information authentisch ist, dass der Prophet den Qunūd im Fajīr Gebet und das dieses Qunūd auch in der gleichen Zeit ein Fluch gewesen ist welchen der Prophet auf die Stämme Ri'l und Zakwān rezitierte. Was den Anspruch betrifft, dass der Qunūd im Fajīr Gebet Allgemein verlassen wurden ist, so hat in dieser Angelegenheit Isā ibn Mahān überliefert gehabt. Es sind Unvermeidliche Kritiken über Isā ibn Mahān vorhanden was jeder in Mizān al-I'tidāl III/319 nach schauen kann. Ich (as-Subkī) fing danach an wieder den Qunūd zu rezitieren und so blieb ich bis jetzt. Hier gibt es nichts was der Haltung von Ash-Shafi'i widerspricht; der Grund hierfür ist unser ungenügender Ansicht.“ Hier enden die Wörter von al-Imām as-Subkī.

Was für eine Lektion diese Wörter doch für jeden Präsentiert! Wenn nun so eine Situation ibn Abi al-Jardūn hatte, der ein Schüler von Ash-Shafi'ī gewesen ist und einen enorm großen Wissen besaß, wie auch Abū al-Walīd an-Naysabūri der wahrscheinlich ein noch größerer Gelehrter als wie al-Jardūn und ein Scharfsinniger und ein Rawī gewesen ist, der geschworen hat dass Ash-Shafi'ī einen Sahīh Hadith für Aufgehoben und Verlassen erklärte und er darauf die Taten verrichtet hat, was ist dann die Situation der heutigen Gelehrten? Ist es richtig, mit dieser Aussage von ash-Shafi'ī die Taten zu verrichten wobei sie Unfähig sind nur einen einzigen Fīqh Punkt von ihm zu verstehen? 

Wir haben es bei Abū al-Hassan al-Karāji (458 – 532 n.H) gesehen, den Imam as-Subkī einen „Faqīh und Muhaddīth“ und den as-Sam'anī (467 – 510 n.H) als einen „Imām, as-Sahb al-Wara', 'Alim, Faqīh, Muftī, Muhaddīth, Sa'ir und Adīb“ nannte. [8] Sie sprachen sich den Madhhāb Imāmen zu wobei der Hadith Sahīh ist und verliessen den Qunūd wegen den Aussagen an welche sie sich stützten: „Wenn es einen Sahīh Hadith gibt, dann ist dies mein Madhhāb“ und „Verlässt meine Ansicht und setzen die Taten auf den Hadith um.“ Einige von denjenigen die nach ihm kamen warfen ihm sogar Kritik vor. Einer von diesen war Imām as-Subkī der in sein „Tabaqāt ash-Shafi'iyyāh VI/138 – 139“ diesbezüglich sagte: „Hier gibt es zwei Problematiken! (Erstens) Den Hadith welcher die Verneinung des Qunūd bestätigt zu authentifizieren ist es sehr schwer dies zu bekräftigen und (Zweitens) die Akzeptanz, dass das Verlassen des Qunūd's ash-Shfi'īs Rechtschule sei, ist ebenso schwer zu bekräftigen.“

Al-Imām as-Subkī rezitierte den Qunūd während des Fajīr Gebets in dem er die Shafi'ī Rechtschule folgte. Später als er auf die Angelegenheiten mit al-Karāji gestoßen ist, verließ er das Rezitieren des Qunūd's. Wir sehen das er danach sogar wieder anfing den Qunūd zu rezitieren, dabei war al-Imām as-Subkī nicht ein niedriger Gelehrter gewesen. Er wurde eingestuft als ein „Mujtahīd al-Mutlaq“ oder „Mujtahīd fi al-Madhhāb“ und sein Lehrer al-Imām adh-Dhahābi – wobei diese beiden sich trennten wegen einiger Uneinigkeiten – betitelte ihn als einen sehr großen Shaykh in Hadith und in Fīqh. Al-Imām adh-Dhahābi sagte über ihm, als as-Subkī in der Amawī Moschee zum Gelehrten ernannt wurde, die folgenden Wörter: „Die Kanzel in der Amawī Moschee, soll sich bereit halten, wenn der Hakīm, der Bahr, der Taqī, der größte Hafidh unter allen Shuyūkh dieses Jahrhunderts, der Fromme (von allen), der größte Qaīd, 'Ali (as-Subkī) ihn betretet!“

Wenn al-Imām as-Subkī, welcher zu diejenigen gehört, die die höchsten Ränge im Wissen besitzen, so überfordert war, was ist dann mit einem der niedriger ist als er und sich an den Dhāhir dieser Aussage von den Madhhāb Imāme klammert, sich und die Muslime um ihn herum  dadurch zu solch einer Gefahr bringt?  Al-Imām as-Subkī sagt in seinem Werk „Mazkūr s.106“, dass Abū Shamā bezüglich dieser Aussage von ash-Shafi'i sagte: „Dies kann nur ein 'Alīm machen der Ijtihād kann wie auch ist mit der Aussage von ash-Shafi'i: – Wenn ihr einen Hadith sieht was meiner Ansicht widerspricht, dann folgen diesen Hadith statt meiner Ansicht – genau solch einer (der Ijtihād machen kann) gemeint. Am sonsten bedeutet dies nicht, dass nun jeder aufstehen und demnach handeln kann.“ 

Somit ist es klar, dass wir nicht in der Lage sind den stärksten Beweis unter den Rechtschulen bzw. unter den Ahadithen zu finden und danach zu handeln indem wir diese Aussagen von ash-Shafi'ī und seines gleichen als Stütze anwenden. Wir sind keine Mujtahīd Gelehrten und müssen uns somit an den Madhāhibs stützen. Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten.


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[1] Al-Khatīb al-Baghdādi in al-Kifayā s.167 – 198

[2] Fiqhū Ahl al-'Irāq wa Hadituhūm s.35

[3] Awnu al-Ma'būd Sharhu Sunnan Abī Dawud III/182.

[4] Man siehe einen weiteren Beispiel was al-Khatib in seinem al-Kifayā s.168 gegeben hat. Dort sieht man wie Ismail ibn 'Uyaynā (110 – 193 n.H) Shu'bā ibn al-Hajjāj (82 – 160 n.H) korrigiert hat. Shu'bā ist zwar in Hadith noch höher als Ismail, doch ist Ismail in Fīqh noch höher als Shu'ba und von daher konnte er ihn korrigieren. Shu'ba nannte ihn: „Die Rose der Fuqahā, der geehrte von den Muhaddithūn“.

[5] Gemäss dem Jumhūr, war so eine Strafe, dass man sowohl den Zakāt als auch einen Teil des Besitzes von demjenigen der keine Zakāt entrichtet beschlagnahmt in den Anfangszeiten des Islams gewesen. Heute hingegen ist es nicht erlaubt, außer von dem Zakāt was anderes zu beschlagnahmen. [Hashiyā as-Sindī 'ala an-Nisa'i V/16]

[6] Al-Imām ibn Hajār al-Asqalāni sagt in sein „Fath al-Bāri I/413 folgendes: „Es gibt unzählige Ahadithen, die aus der Sicht des Wissens Sahīh sind, jedoch zu den Aufgehobenen Ahadithen gehören.“ 

[7] Siehe in Ikhtilāf al-Hadith von ash-Shafi'i VIII/569 und in al-Majmu' VI/402.

[8] Tabaqāt ash-Shafi'iyyāt al-Kubrā VI/18

Samstag, 4. Mai 2013

Die wichtigen Worte von Cemaleddin Hocaoglu an die Muslime!


Entnommen aus seinem Buch „Hitabeler“ übersetzt von Yasin Bala. Alles richtige kommt von Allah und alles falsche kommt von mir. 



Gepriesen sei Allah! Ihr seid aus den verschiedenen Gebieten Europas zu uns gestoßen und habt die Ehre unserer Moschee „'Ulu Cami“ mehr und mehr gefüllt. Es ist in der Tat wie ich es die letzten Jahren sagte ein gutes Zeichen....

Ich habe euch die letzten Verse des Sure al-Saff und die Verse aus der Sure al-Fath und Sure al-Mujadalā vorgelesen. Diese Verse beschreiben und charakterisieren genau euch. Unser Herr Der über alles Erhabene sagt: „O ihr die ihr Geglaubt habt! Ich rufe und ermahne euch!“ Das Wort „Yā“ was in diesem Vers vorkommt ist Harfū Nidā und das Wort „Hadhā“ tut „Ermahnen und Ansprechen“. Es gibt eine Regel in 'Usūl al-Fīqh welcher lautet: Wenn ein Urteil über eine Konsequenz aufgebaut wird, dann ist der Grund dieses Konsequenz der Urteil. Ihr werdet mit dem Wort „Amanū“ seitens von Allah Dem über alles erhabenen charakterisiert. Anschließend wird ein Urteil folgen welcher lautet: O ihr Leute des Glaubens! Benutzt euren Verstand, denn euer Imān hat eine Notwendigkeit und dieser Notwendigkeit spricht die Bedeutung des Satzes: „Werdet – Ansarullāh –“. Jeder Gläubiger wird sein Gehör dem was Ruft widmen, die Stimme eures Imāns Wahrnehmen und das göttliche Befehl was hinterher folgt durchsetzen. Dieses göttliche Befehl ist: „Werdet Ansarullāh“! Das Wort „Ansār“ ist der Plural des Wortes „Nasīr“: Nasirūn, Nasiranī, Ansār. Damit sagt Allah: „Werdet Allahs Helfer!“.

An dieser Stelle gibt man euch eine Hohe Autorität und einen hohen Rang. Welch eine Freude für euch! Nimmt dieses Rufen und dieses Ermahnen Wahr. Macht es zu euren eigen, die Notwendigkeit des Imāns „Kunū Ansarullāh“ zu werden. Ich gratuliere euch „Ansarullāh“ zu werden und alles Lob gebührt Allah dem Herrn der Welten...

Meine geehrten und geschätzten Geschwister! Gemäss dem Prinzip des Islams, ist sowohl die Frau als auch der Mann, wie auch der Jüngere als auch der Ältere ein Soldat. Euer Aufgabe ist der „Ansarullāh“ im letzten Vers der Sure al-Saff. In Sure al-Fath wird gesagt: „Die Armeen des Himmel wie auch die der Erde gehören Allah!“ Allah hat solche Armeen, die nicht nur aus Engeln und Menschen besteht sondern auch mit alles Lebewesen und alles Schöpfung.

Nach der Zeit, wenn die Menschen sich gegen Seiner Shari'ah gestellt haben, schickte Allah Der über alles Erhabene seine Armeen. Bedenkt die Armee welchen Allah in der Schlacht von Handak geschickt hat: Als die Ungläubigen die Muslime in einer schweren Lage brachten, so schickte Allah Seinen Wind (welcher zu Seinen Armeen gehört) der all ihre Zelten und all ihren Besitz der Vernichtung wehte. Dieser Wind ersetzte den Ungläubigen solch einen Schaden, dass der Sand und all ihre Steine durch das Wehen, ihnen ins Gesicht flog, so dass diese sie Schwer verletzte. Allah lies diesen Ungläubigen keine andere Möglichkeit als das sie in Panik geraten und zur Flucht geschlagen haben, wobei sie alles an Besitz zurück liesen. So blieb dieses plötzlich verlassene Gebiet nur noch den Muslimen. Diese waren nicht die einzigen Soldaten Allahs, sondern Er hat viele weitere Soldaten wie die Meere, all die Natur und die Tiere, welche alles machen können so bald Allah es ihnen befehlt (zu diesen gehören die Vögel, welche die Ka'ba beschützten und die Biene, welcher den Ungläubigen Namrūt getötet hat usw.)...

Was ich hiermit bezwecken möchte ist: Wenn wir in wahrsten Sinne des Wortes Allah dienen und die Ummāh des Propheten (sallallahu 'alayhi wa sallam) werden wollen, dann wird Allah auch uns diese bzw. Einige seiner Armeen zur Hilfe schicken und so würden wir zu den Siegern gehören...

Allah Der über alles Erhabene sagt zu demjenigen der seinen Verstand benutzt und zu der Ummāh des Propheten gehören möchte: „Du wirst kein Volke finden, das an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, und dabei die liebt, die sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen [Hudūt]...“ (Sure 58:22) Dies bedeutet das es Menschen gibt die sagen: Wir machen aus unseren eigenen Kopfen Gesetze und sind in diesem Wege in einen Wettstreit mit Allah und Seinen Gesandten! Der „Haddā“ in diesen Vers ist der Fi'li Madhi und er stammt von „Hadadā“ ab; er kommt von dem Titel „Mufaala'a“. Die Besonderheit dieses Titels ist das entgegensetzen, das gegenseitige Kämpfen bzw. Bekämpfen. Mit anderen Worten; in einen Wettstreit mit Allah und Seinen Gesandten sein! Somit lautet die Bedeutung dieses Satzes: „O unser Herr! Wir glauben an Dich und an Deinen Gesandten Muhammed, jedoch misch dich in unsere Angelegenheiten nicht ein! Zudem bist Du nicht imstande eine Gesetzgebung zu begreifen (wal'iyadhābillah)! Wir wissen es besser, Gesetze zu geben als wie Du! Wenn es Nötig ist, dann treten wir mit Dir und Deinen Gesandten in einen Wettstreit ein (wer die besseren Gesetze geben kann und wer nicht)! Sind die Gesetze welche Du mit Deinen Gesandten geschickt hast besser als wie die Gesetze welche wir geben?“

Bei den Menschen die solch eine Haltung vertreten, bleibt weder der Dīn noch der Imān! Wer Gesetze gegen Allah erlässt, der tretet in einen Wettstreit im „Gesetze geben“ ein und solch einer wird ein Ungläubiger und ein Götze.

„Cemaleddin Hoca hat den Shirk-Fatwā erlassen“ (sagen sie), doch ohne Grund tat er dies nicht. Derjenige der den Titel der Handlung aus dem Wortes „Haddā“ in diesem Vers kennt, würde danach niemals „Nein“ sagen...

„Cemaleddin Hoca hat in der Türkei niemanden verschont und er machte sie alle zu Götze [Mushrikūn]. Auch unsere Väter und unsere Mütter machte er zu Götze!“ (sagen sie). Man stellte einmal jemanden die Frage: „Wieso betest du nicht?“ Er antwortete: „Allah sagt im Koran: – Nährt euch nicht das Gebet –! Deshalb bete ich nicht.“ Daraufhin fragte man ihn: „Wieso liest du denn nicht das was vor dieser Stelle des Verses vorkommt?“ Daraufhin sagte er: „Ich bin doch kein Hafīdh!“ In der selben Weise, findet jeder den Beweis für den Shirk Fatwā (u.a) in Sure al-Mujadalā genau an dieser Stelle des Verses (22). Man muss die Abhandlung aus dem Wort „Haddā“, sein Wurzel und seinen Zweck kennen.

Cemaleddin Hoca sagt zu euch: „Lernt aus den Quellen des 'Ulum al-'Arabiyyāh, den 'Ulum al-Shar'iyyāh (die 12 Wissenschaften)“, sagte er dies zu euch, ohne einen Grund? Ihr werdet Morgen für die neue Generation die Erzieher und die Lehrer sein, denn in solch einer Position seid ihr! Es gibt für die kommenden Generationen niemanden ausser euch, die ihnen die Urteile des Korans, den 'Usūl und Essenzen der Shari'āh lehren kann. Allah gab diese Verantwortung genau euch! Für Ihm müsst ihr Morgens und Abends arbeiten.

Ich erlernte die 12 Wissenschaften, von daher schneidet die vordere und auch die hintere Seite meines Schwertes! Ohne die Kenntnisse dieser Wissenschaften könnte ihr weder die Auslegung des Korans kennen, noch seine Rhetorik verstehen. Demnach könnt ihr auch nicht begreifen, in wie fern der Koran ein Wunder ist! Ihr könnt diejenigen die meinen Berechtigt darin zu sein Gesetze zu geben, sei es das diese eure Väter, eure Kinder, eure Brüder und euer Stammbaum ist, nicht lieben...

Diejenigen die in einen Wettstreit mit Allah und Seinen Gesandten gehen, sei es das diese eure Väter und eure Kinder sind, könnt ihr nicht lieben! Entweder wirst du ein Gläubiger und dafür diese Leute nicht lieben, oder du wirst diese Leute lieben und dafür kein Mu'min werden. In einen anderen Wortlaut: Ihr könnt diese nicht lieben während ihr Gläubige seid. Ihr könnt keine Gläubige sein, während ihr diese liebt. Wo ihr doch den Glauben an Allah und dem Tag des Gerichts gemacht habt, so kann nicht einer von euch aufstehen und denjenigen lieben der in einen Wettstreit mit Allah gehen will. Wenn ihr aufsteht um diese zu lieben, so ist es möglich das Allah euch den Imān vom Herzen nimmt und so stirbt ihr dann als welche die keinen Imān hatten, möge Allah uns davor bewahren Amin.

http://seriat.net/kitablar/hitabeler/HITABELER.pdf

Bala&Dmhwir.

Muss der Khalif unbedingt aus Kuraysh sein?


Muss der Khalif unbedingt aus Kuraysh sein?



Entnommen aus dem Buch „Meseleler ve Cözümler“ von al-Imām Abū A'lā al-Mawdudī, übersetzt von Yasin Bala. Alles richtige kommt von Allah und alles falsche kommt von mir.

Frage: Der Islam übermitteln uns, dass alle Menschen von der Menschlichkeit her absolut gleich sind, sei es das es ein Araber ist oder ein nicht Araber, niemand steht über den anderen. Wenn es einen Unterschied gibt, dann lautet dieser Unterschied im Prinzip so, dass bei Allah der höhste derjenige ist der sich vor das Schlechte fern hält. Wenn dies so ist, was für eine Bedeutung möchte uns der Hadith dass „die Khulafā aus Kuraysh sind“ übermitteln? Wenn die Bedeutung was vom Anschein her dieser Hadith uns übermittelt richtig sein sollte, wieso sollte dann die Haltung von Hitler falsch sein, seinen Volk über alle anderen Völker höher anzusehen und seinen Volk als „die Führer“ über anderen Völker zu betrachten? Wenn der Stamm der Kurayshis das Recht hat über allen anderen arabischen Stämme die Führer zu sein, wieso sollte dann eine falsche Gesellschaft (wie zb. Die von Hitler) sich nicht das Recht nehmen über andere falschen Gesellschaften die Führer zu sein?

Antwort: Viele Menschen sagen etwas in einer besonderen Situation, in einer Besonderen Sitzung unter besonderen Bedingungen, und dies – was sie sagen – ist zutreffend zu der besonderen Situation unter den besonderen Bedingungen und sie ist geltend, jedoch, wenn dies aber bei den besonderen Sitzung und besonderen Bedingungen abstrahiert wird, dann nimmt dies eine völlig andere Bedeutung mit sich; jene die dies sagen, geben dem was sie bezwecken wollen eine falsche Bedeutung.

Bezüglich diesen und ähnlichen Ahadithen welche der Prophet (sallallahu 'alayhi wa sallam) überlieferte machte man genau das selbe, zudem sind viele Leute im islamischen Fiqh genau diesen Irrtum zum Opfer gefallen, in dem sie zu den Bedingungen, eine Bedingung hinzufügten, dass die Khilafā lediglich aus Kuraysh kommen soll.

Wo doch unser Prophet einerseits die Menschen auf die Grundprinzipien des Islams eingeladen und für seine Bewegung weder ein Zweifel noch ein Bedenken überlassen hat, so hat er andererseits als Weitsichtiger Führer die wirkliche Situation vor den Augen der Gesellschaft und der Umwelt gebracht. In seiner eigenen Gegend hielt er sich fern vor dem Fitnā was aus der Umwelt entstehen kann, selbst wenn die Gesellschaftlichen und im Grunde genommen üblichen Bedingungen aus ihnen heraustrat, nahm er diese niemals vor seinen Augen. Dieser mächtiger Prophet kam zu solch einer Entscheidung (gemeint ist der hadith), weil ihm zu dieser Zeit die Situation der arabischen Stämme bekannt gewesen ist und ohne Zweifel war dies die richtige Entscheidung. Diese Entscheidung beinhaltet die folgende Tatsache: Wo doch der Stamm Kuraysh viele Qualifizierte Männer nachweisen und Jahrhunderte hinweg eine starke Wirkung über die anderen Stämme zeigen konnten, so hätten die Stämme ausserhalb des Kurayhs, wenn man ihnen die Regierungsführung überlassen hätte, keinerlei Erfolg darin gehabt. 
Die Freiheit was der Prophet den Muslimen in ihrer Seele einhauchte, und aus der Gleichberechtigung die Tatsache hervor brachte, dass es nicht unmöglich ist selbst den befreiten Sklaven oder den simplen Führer eines Stammes, zum Khalifen zu ernennen. Es ist nur so, dass zu der damaligen Zeit, es falsch gewesen wäre hinsichtlich der Tatsachen was für Irre Bedingungen und eine falsche Gesellschaften herrschte, diesen Anspruch (die Khulafā sollen von Kuraysh kommen) nicht in Erwägung zu ziehen. Aus diesem Grund lies der Prophet (sallallahu 'alayhi wa sallam) den Menschen wissen, dass an seiner Stelle jemand aus dem Kuraysh eintreten soll.

Dieses ermässen des Propheten war so zutreffend gewesen, dass die Geschichte nach seinem Ableben den Jahrhunderten hindurch dessen Richtigkeit bestätigt hat. Das erkennt man allein darin, da vier der grössten Khulafā, die gleicher Zeit zu den stärksten ihres Stammes gehörten, aufgetreten sind. Tatsächlich gab es zu dieser Zeit keinen unter den Arabern die so Gewichtig waren wie die vier Khulafā. Später waren es die Kurayshis welche die grandiose Verwaltung der Umayyaden gründete. Die Kurayshis war es, welche die Abbasitische Verwaltung erschuf. Die Kurayshis waren der Grund, das in Spanien die Starke und Herrschende Regierung gegründet wurde. Sogar die Grundlegende Gründung der fatimitischen Regierung in Ägypten, entstand wegen den Kurayshis. Wo doch ein Stamm vorhanden ist der grandiose Fähigkeiten und Wirkungen besass, wäre die Schlussfolgerung der Khulafā die Erfolglosigkeit gewesen, wenn man die 'Amall as-Siyasāh zu Seite wirft und man die Nazar as-Siyasāh befolgt. 

Demnach, egal was der Prophet (sallallahu 'alayhi wa sallam, diesbezüglich) sagte, so ist die Verbindung dessen, nicht aus der rechtlichen Hinweis zu betrachten! Es wurde nicht gesagt, dass keiner ausserhalb der Kuraysh, das Recht auf die Khilafā hat, sondern diese (Ahadithen) wurden im Hinblick auf die „Umsetzung“ getätigt. Im Zusammenhang davon, wurde auch die folgende Nachricht übermittelt: So lange die Kuraysh ihre Moral und ihre Fortbewegung nicht vernachlässigen bzw. nicht der Nichtigkeit weihen und die Flagge der Religion in der islamischen Arbeit aufrecht erhalten, und unter ihnen auch nur zwei Fähige und Perfekte Männer vorhanden sein sollten, so wird die Khilafā (einen von) ihnen gegeben. Diese hervorgebrachte Ansicht, bringt alle offenkundigen Resultate dieser Ahadithen hervor. 

Im Musnād von Imam Ahmād wird von Amr ibn As die folgende Überlieferung berichtet: „Die Kuraysh sind die Führer der Menschen“. Eine weitere Überlieferung von Hz. Ali (radiallahu 'anh) was al-Bayhaki berichtet, gibt Licht zu diesen eben gebrachten Hadith worin es heisst: „Diese Sache (ya'ni: die Führung) war zu erst bei den Leute des Himyār (ein Stamm aus Jemen). Allah nahm es von ihnen, und übergab es die Kuraysh.“ In einen anderen Hadith wird dieses Thema schon mehr Offenkundig: „Sei es im guten und sei es im schlechten, in beiden Wegen laufen die Araber den Kuraysh nach.“ Dieser Hadith ist bei Sahih Muslim zu finden, überliefert von Jabir (radiallahu 'anh). In einen anderen Hadith heisst es: „Die guten Menschen laufen den guten von den Kurayshis nach, und die schlechten Menschen, laufen den schlechten von den Kurayshis nach.“ Dies findet man in Musnād Ahmad ibn Hanbāl, überliefert von Hz. Abū Bakr (radiallahu 'anh). In einen anderen Hadith heisst es: „Die Menschen haben in der Führung den Kurayshis geglaubt und sie haben sich ihnen zugeschrieben. Diejenigen von den Menschen die Muslime sind, haben sich den Muslimen aus dem Kuraysh zugeschrieben und diejenigen von den Menschen die Kuffār sind, haben sich den Kuffār von dem Kuraysh zugeschrieben.“ Dies lesen wir in Sahih Muslim, überliefert von Abū Hurayrah (radiallahu 'anh). 

Das selbe sagte auch Hz. Abū Bakr in Sakifā banū Sa'ida: „Die Araber haben keinen anderen Führer gekannt ausser die von Kuraysh!“ All diese Überlieferungen sind Tatsachen die geschehen sind. All die Situationen die zu der damaligen Zeit unter den Arabern, welches erlebt wurden den Jahrhunderten hindurch, treten genau vor diese Ahadithen auf. In diese Ahadithen findest du nicht einen Wort, wo der Prophet (sallallahu 'alayhi wa sallam) angeordnet hat, dass die Khilafā absolut, nur bei den Kuraysh bleiben soll. Ganz im Gegenteil: Der Prophet hat die Führung der Kurayshis einer Tatsache gewidmet und diese Tatsache gab es auch vor den Propheten. Es ist so, dass die Kuraysh begabt in alles waren und alle anderen Stämme folgten ihnen. So wie man in der vorislamischen Zeit, die Kuraysh zum Führer nahm so nahm man sie auch nach dem Auftreten des Islams zu Führern. Der Prophet hat aus diesem Grund die Aussage getätigt: „Haltet die Kuraysh immer vor euch, und tretet nicht vor ihnen auf.“ (Bukhāri, Tabarāni). Der Prophet hat die Kuraysh für jene erklärt, die diese Religion aufrecht erhalten werden und aus diesem Grund, sie am besten dazu geeignet sind zu führen. In einen anderen Hadith sagt er: „Diese Führung wird bei den Kurayshis bleiben, sogar wenn auch nur zwei Männer von ihnen vorhanden sind die dazu fähig und berechtigt sind.“ (Bukhāri und Muslim). Zusammengefasst sagen all diese Berichte uns folgendes: Wenn die Kurayshis ihren Befugnis verlieren, so werden sie auch die Führung verlieren und sogar jene die keine Araber sind, können demnach diese Führung übernehmen. Wenn in der islamischen Shari'āh, die Khilafā ein Recht nur für die Kurayshis gewesen ist und kein anderer ausser ihnen das Recht dazu hat, dann hätte der Prophet einen anderen Ausdruck angewendet, doch war dies nie der Fall, und Allah weiss es am besten.

Bala&Dmhwir.

Montag, 8. April 2013

Imām ash-Shafi'i erlaubte die Ehe mit der Tochter die aus Unzucht gezeugt wurde?


Bismillāhir Rahmānir Rahim!

Alles Lob gebührt Allah dem Herrn der Welten. Friede und Segen seien auf Seinen letzten und edelsten Gesandten Muhammed (sallallahu 'alayhi wa sallam) seiner Ashābi Kirām und seiner Ahlū al-Bāyt (radiallahu 'anhum ajmā'in)

Dies ist für Wahr ein sehr umfangreiches Thema, dass wenn ich dies jetzt Ausführlich eingehen sollte, die Erklärung sicher den Rahmen sprängen würde von daher werde ich mich kurz fassen. Die Frage ob das Mädchen für den Erzeuger Halāl ist, wenn diese durch Unzucht entstanden ist gibt es Ikhtilāf (Uneinigkeit). Fassen wir zusammen was auf dieser Seite gesagt wird und dann gehen wir weiter in die Materie ein:

 http://www.islam-qa.com/en/ref/78597/zina%20daughter 

Es wird von einem Mann, der vor seine islamischen Zeit, Unzucht [Zinā] mit einer Frau gemacht und von ihr ein Kind gekriegt hat die Frage gestellt ob er dieses Mädchen heiraten dürfe, da seine Mutter ihm diese empfahl. Die Antwort darauf war, sich davor fern zu halten auf Grund der Erinnerungen seiner schlechten Zeiten. Wenn er mit ihr heiratet dann kann dies genau dazu führen sich an ihre Mutter zu erinnern. Es wird ferne noch verdeutlicht, dass so eine Ehe nicht Harām ist. 

Es wird aus dem al-Istidhkār von ibn Abd al-Barr (rahimahullah) erzählt, ich fasse es zusammen:

Al-Imām Malik (rahimahullah) sagt in „al-Muwaddā'“ das die Ehe zwischen dem Erzeuger und das Erzeugte Mädchen nicht verboten ist wenn dieses durch Unzucht hervortrat. Diese Meinung vertrat auch ibn Shihāb az-Zuhrī, Rabi'ah, al-Layth 'ibn Sa'ād ash-Shafi'i, Abū Thawr und Dawūd. Abū Hanifa und seine Gefährte waren der gegensätzliche Meinung, dass dieses Mädchen trotz das Entstehen von Zinā oder auch nicht, für den Erzeuger Harām ist. Dies berichtet auch as-Sahnūn. 

Ibn Taimiyyā (rahimahullāh) sagt:

هذا يقوله من ليس من أصحاب الشافعي وبعضهم ينقله عن الشافعي ومن أصحاب الشافعي من أنكر ذلك عنه

„So ein Anspruch (das Ash-Shafi'i dies legitimiert haben soll) wurde von keinen seiner Gefährten berichtet. Es gab einige Menschen die dies gesagt haben worauf einige seiner Gefährten dies strickt abgelehnt haben!“ [Majmu'a al-Fatawā 4/94]

Andere Gelehrten haben gesagt, dass man Imam ash-Shafi'i falsch verstanden hat. Denn er hat nicht gesagt, dass der Mann mit das Mädchen was durch seine Unzucht gezeugte Akt entstand heiraten darf, sondern man darf die schon bereits vorhandene Tochter seiner Frau heiraten, ya'ni seine Stieftochter. Diese ist nicht seine Leibliche Tochter, und Allah weiss es am besten. 

Die Aussage von ibn Taimiyyā hat mehr das Recht, da in der Tat keiner der engsten Gefährten und Schüler von ash-Shafi'i so etwas über ihm berichtet haben. Zu diesen engen Personen gehören wie wir das im „Ihyā 'Ulūm ad-Din“ von al-Ghazzāli lesen wie folgt diese:

1) Abū Ya'qūb Yusūf ibn Yahyā al-Buwayti al-Masri. Dieser war ein grosser 'Alim. Er lernte von Imam ash-Shafi'i und Abdullah ibn Wahb. 

2) Abū Ali Hassan ibn Ali ibn Yazid al-Karrābisi. Er war ein grosser Imām gewesen. Er lernte vorher den Fiqh von Imam Abū Hanifa und später dann als er Imam Ash-Shafi'i sah, hat er sein Unterricht von ihm genommen und er überlieferte Ahadīthen von seinen Lehrer. 

3) Ahmad ibn Yahyā ibn Wazir ibn Sulaymān ibn Muhājir. Er war ein Hafidh in Hadith. Er berichtetet Ahadithen von Abdullah ibn Wahb, Shu'ayīb ibn Rays und Asbāgh ibn Farajā. Unsere Kuttubu as-Sittā Imame; an-Nasa'i und Abū Dawūd wie auch der Imam Abū Bakr haben von ihm Ahadīthen berichtet. Er war immer bei den Unterrichten von ash-Shafi'i anwesend gewesen und lernte von ihm.

4) Humaydi (Abu Bakr Abdullah ibn Zubayr ibn Isā). Er hat von Imam ash-Shafi'i Ahadithen berichtet und von ihm Unterricht genommen. Er ging mit Imam ash-Shafi'i zusammen nach Ägypten und er berichtete auch Ahadithen von Sufyan ibn 'Uyaynā, Darūri, Fudayl ibn 'Iyyād und Waki'. Von Humaydī selbst, überlieferte der Amir al-Mu'minin fi al-Hadith al-Imām al-Bukhāri, wie auch Muhammed ibn Yahyām Abū Zar'a und Abu Hatīm.

5) Abu Sawr Ibrahim ibn Halid ibn Yamān. Er war ein Gefährte und Zeitgenosse von Imam ash-Shafi'i und überlieferte von ihm Ahadithen.

6) Abdullah ibn Muhammed al-Balawi hat von ash-Shafi'i überliefert.

7) Abddul Kahir ibn Abdulaziz lerne viel und ash-Shafi'i und wenn er Fragen hatte dann wendete er sich immer zu ihm worauf er immer eine Weissevolle Antwort kriegte. 

Und eine Reihe weitere unzählige grosse Gelehrten unserer Ummā, doch keiner von ihnen hat je so eine Aussage von ash-Shafi'i überliefert und Allah weiss es am besten. 

Was sind die Beweise für den Anspruch, dass der Erzeuger die von ihm durch Unzucht gezeugtes Mädchen heiraten darf, weil diese nicht als seine Tochter betrachtet wird? Al-Imām Fahr ad-Dīn ar-Rāzi sagt in sein Tafsir:

 http://library.islamweb.net/newlibrary/display_book.php?bk_no=132&ID=509&idfrom=1696&idto=1701&bookid=132&startno=1 

Zusammenfassung:

Al-Imām ash-Shafi'i hat das Mädchen welche durch Zinā gezeugt wurde für ihren Erzeuger nicht für Harām erklärt, wohingegen Abū Hanifa dies doch für Harām erklärte. Abū Hanifa hat seinen Standpunkt entweder aus dem Grund entnommen, das der Samen des Erzeugers sie automatisch zu seiner Tochter macht, oder aus dem Grund, da die Shari'ah solch einen Urteil gefallen hat. Abū Hanifa sagt, dass dieses Mädchen auch wenn sie von einer Jariyāh die für das Dienen des Mannes zuständig ist gezeugt sein sollte, so ist es die Samen des Mannes die sie zu seiner Tochter macht. Auch sagte er (rahimahullah) dass wenn ein Mann aus dem Süden eine Frau aus dem Norden geschwängert hat so ist dieses Mädchen auf Grund der Schöpfung seines Samens seine Tochter.

Al-Imām ar-Rāzi sagt: „Jedes Mädchen die sowohl aus der Richtung der Frau als auch aus der Richtung des Mannes in einen oder mehreren Stufen geboren und diese zu deiner Abstammung gehört, ist deine Tochter! Dieser Punkt ist der selbe Punkt was man auch über die Mutter sagt.“

Dann sagt ar-Rāzi (rahimahullah): „Wenn dieser Walad az-Zinā (Kind des Unzucht) wirklich seine Tochter wäre, dann würde sie ein Recht auf seine Erbschaft haben. Denn Allah (subahana) sagt: „Ein Knabe hat soviel als Anteil wie zwei Mädchen“ (Sure 4:11) Zudem müsste man ihr noch vieles mehr als Anrecht geben. Denn der Prophet (sallallahu 'alayhi wa sallam) sagte: Zawwijū banātikūm al-Akfa'a - „Lasst eure Töchter mit euren Nahen heiraten“. Somit wäre für diesen Mann das Erziehen dieses Mädchens für Pflicht erklärt wurden. Da von all dies nirgends wo die Rede gewesen ist, kann dieses Mädchen nicht als seine Tochter gezählt werden. Wenn dies klar geworden ist, dann dürfte nichts dagegen sprechen wenn er mit dieses Mädchen heiraten sollte und Allah weiss es am besten.“ [Tafsir al-Kabir]

Al-Imām an-Nawāwi sagt: „Ein Mann der vermutlich in einer sexuellen Kontakt mit einer Frau war, ist der Heirat mit der Mutter und der Tochter dieser Frau für ewig Harām“ [Fatawā an-Nawawi s.218]

Al-Imām ibn Kathir sagt:

وقد استدل جمهور العلماء على تحريم المخلوقة من ماء الزاني عليه بعموم قوله تعالى : ( وبناتكم ) ; فإنها بنت فتدخل في العموم ، كما هو مذهب أبي حنيفة ، ومالك ، وأحمد بن حنبل . وقد حكي عن الشافعي شيء في إباحتها; لأنها ليست بنتا شرعية ، فكما لم تدخل في قوله تعالى : ( يوصيكم الله في أولادكم ) فإنها لا ترث بالإجماع ، فكذلك لا تدخل في هذه الآية . والله أعلم .

Gemäss dem Jumhūr al-'Ulamā (Mehrheit der Gelehrten) ist der Vers „Eure Töchter sind euch für Verboten erklärt“ (Sure 4:32) Allgemein betragend und erklärt auch das Mädchen für den Mann Harām die aus seinem Akt der Unzucht entstanden ist. Denn auch diese ist seine Tochter und wird in dieses Allgemeine Urteil mit eingeschlossen. Die Rechtschulen von Abū Hanifa, Malik und Ahmad ibn Hanbāl vertreten diese Meinung. Gemäss eine Gruppe soll Imam ash-Shafi''i dies für Erlaubt erklärt haben. Für ihm zählt dieses (aus dem Unzucht entstandene) Mädchen nicht als Tochter. Denn so eine Art Mädchen wird in dem Urteil des folgenden Verses nicht mit eingeschlossen: „Allah verordnet euch in Bezug der Erbschaft eurer Kinder...“ (Sure 4:11). Das ein Mädchen die durch Unzucht entstanden ist kein Recht auf Erbschaft hat, darüber gibt es einen Konsens ['Ijmā]. Aus diesem Grund zählt er so eine Frau nicht zu diesem Urteil.“ [Tafsir ibn Kathir]

http://library.islamweb.net/newlibrary/display_book.php?flag=1&bk_no=49&ID=306 

Schlussfolgernd lässt sich folgendes sagen:

1) Gemäss dem Jumhūr al-'Ulamā (Mehrheit der Gelehrten) ist eine Heirat mit ein Mädchen die durch Unzucht entstanden ist strickt verboten. Hieran stützen sich die meisten Gelehrten der Madhāhib. Ein Mädchen die aus dem Samen eines Mannes entsteht ist dennoch seine Tochter, sei es aus einer Ehe sei es aus Unzucht. 

2) Gemäss einem „Teil“ der Shafi'iten wird die Heirat mit solch ein Mädchen nicht verboten da sie auf Grund des Entstehens des Unzucht nicht als die Tochter des Mannes betrachtet wird. Ihre Begründung für dieses Schlussfolgern ist auch vorhanden; denn wieso soll sie seine Tochter sein, wenn sie keinen Recht auf Erbschaft hat? Der Konsens ist bei allen Rechtschulen vorhanden, dass ein durch Unzucht gezeugtes Mädchen kein Recht auf die Erbschaft desjenigen hat, der sie zeugte. Nur die Kinder eines Vaters haben das Recht auf seine Erbschaft, doch diese Sorte von Kinder kriegen nicht das Recht was schlussfolgernd zu bedeuten hat, dass man sie auch heiraten kann da sie nicht als Töchter betrachtet werden. Hierzu:

a) Man beachte das ibn Kathir selbst diese Zuschreibung an ash-Shafi'i als „gemäss eine Gruppe“ bezeichnete. Weder nennt er bekannte Namen, noch stimmt er dem zu sondern solch einen Ausdruck verwendet man, wenn man ein Gerücht oder wenn man vom hören und sagen ohne jeglicher Basis etwas erzählt bekommt. Diese Erzählung aber war nicht Unbekannt, denn man erkenne wie ar-Rāzi, einer der grössten Gelehrten der Shafi'i Rechtschule solch einen Urteil begründet und seine Begründung ist gar nicht mal so unlogisch. Dennoch steht dies in Widerspruch zu der grossen Mehrheit. Ist dies möglich? Gewiss! Erinnern wir uns an die Aussage von Imam as-Suyūti und al-Hassān al-Bassrī welche die Meinung vertraten: "Propheten hinterlassen Materielle Erbschaften". Dies steht in Widerspruch zu dem Jumhūr der Gelehrten, das Propheten nichts Materielles als Erbe hinterlassen. Al-Rāzi und an-Nasafī wiesen auf diesen Fehler hin. Oder auch sehen wir den Fehler bei ibn Hazm der jeglichen Ikhtilāf als Schädlich darstelle wobei der Jumhūr der Gelehrten den Ikhtilāf Kategorisieren und eine Kategorie davon "Segen" zu bedeuten hat. An-Nawawī wies ibn Hazm zurecht und auch ibn Hajār al-Asqalāni. So sieht man, dass die Gelehrten wenn dies andere, gleichrangige oder höhere Gelehrten belegen können, im Stande sind Fehler in ihrer Ansicht zu machen. Allah ist es der zu Erfolg führt. 

b) Ibn Taimiyyā (rahimahullah) sagt das kein Gefährte von Ash-Shafi'i je so einen Anspruch von ihm überliefert hat. Wir haben die bekanntesten von ihnen aus dem Ihyā von al-Ghazzāli aufgelistet und in der Tat findet sich so etwas in keiner ihrer Erzählungen. Demnach ist hier wider diese „eine Gruppe“ gemeint welchen auch ibn Kathir angesprochen hat. Also nichts in Bedeutung!

3) Gemäss einen anderen Teil der Shafi'i Gelehrten ist solch ein Heirat Makruh at-Tahrimiyyā (Makruh was dem Harām Nahe ist) [Al-Jassās, Ahkam al-Kur'an, ll, 137; ash-Shirazi, el-Muhazzab, l l, 45; ash-Shawkanî, Nayl al-Awtar, VI, 57; Bilmen, Istilahat al-Fıkhiyya Kamusū, II, 97] Somit erkennt man keinen Eindeutigen Urteil diesbezüglich sondern mehr eine Uneinigkeit bei den Shafi'i Gelehrten. Wenn dies der Fall ist, dann kann keiner mit Recht sagen dass Ash-Shafi'i je so etwas sagte, zumal kein Beweis dafür vorhanden ist.

4) Eine weitere Sache was diesen unbegründeten Anspruch für nichtig erklärt ist die Aussage von Imam al-Muzāni, einer der größten Juristen und Anhänger der Shafi'i Madhhab, in seinem Mukhtasar, dass Imam ash-Shafi jene verurteilte die sagen; es wäre für einen Mann erlaubt seine Tochter zu heiraten die aus Unzucht entstanden ist. Zu Imam ar-Rāzi Annahme dieses Anspruchs gehört auch Imam al-Bajūri und andere. Zu den Shafi'i Gelehrten welche diese abgelehnt haben, gehörte auch Imam ar-Rāfi'i. Al-Imam Ibn Qudamāh sagte: "Es ist für einen Mann Harām seine Tochter, oder seine Schwester, oder die Tochter seines Sohnes oder Tochters, oder sein Bruders Tochter, oder seiner Schwesters Tochter welche durch Unzucht entstanden sind, zu heiraten. Dies ist die Ansicht der meisten Juristen. [Mughnī 7/485]

Und Allah weis es am besten.

Sonntag, 24. Februar 2013

Ibn Kāthir über die Hinrichtung von Ammarā ibn Abu al-Hasān, durch Salahaddin al-Ayyūbi.



من قحطان أبو محمد الملقب بنجم الدين اليمني الشاعر الفقيه الشافعي . وسبب قتله أنه اجتمع جماعة من رءوس الدولة الفاطمية ، فكتبوا إلى الفرنج يستدعونهم إليهم ، وعينوا خليفة من ذرية الفاطميين ووزيرا وأمراء ، وذلك في غيبة السلطان ببلاد الكرك ثم اتفق مجيئه فحرض عمارة اليمني شمس الدولة تورانشاه على المسير إلى اليمن ; ليضعف بذلك الجيش عن مقاومة الفرنج إذا قدموا لنصرة الفاطميين ، فخرج تورانشاه ولم يخرج معه عمارة ، بل أقام بالقاهرة يفيض في هذا الحديث ، ويداخل المتكلمين فيه ، وكان من أكابر الدعاة إليه والمحرضين عليه وقد أدخلوا معهم في هذا الأمر من ينسب إلى الملك الناصر ; وذلك من قلة عقولهم وكثرة جهلهم فخانهم ، أحوج ما كانوا إليه ; وهو الشيخ زين الدين علي بن نجا الواعظ ، جاء إلى السلطان فأخبره بما تمالأ القوم عليه ، وبما انتهى أمرهم إليه ، فأطلق له السلطان أموالا جزيلة ، وأفاض عليه حللا جميلة ، ثم استدعاهم السلطان واحدا واحدا فقررهم فأقروا له بذلك ، فاعتقلهم ثم استفتى الفقهاء في [ ص: 475 ] أمرهم فأفتوه بقتلهم وتبديد شملهم ، فعند ذلك أمر بصلب رءوسهم وأعيانهم ، دون أتباعهم وغلمانهم ، وأمر بنفي من بقي من جيش العبيديين إلى أقصى البلاد ، وأفرد ذرية العاضد وأهل بيته في دار ، فلا يصل إليهم إصلاح ولا إفساد وأجرى عليهم من الأرزاق كفايتهم ، وقد كان عمارة معاديا للقاضي الفاضل ، فلما أحضر بين يدي السلطان ، قام القاضي الفاضل فاجتمع بالسلطان ليشفع فيه عنده فتوهم عمارة أنه يتكلم فيه ، فقال : يا مولانا السلطان لا تسمع منه . فغضب القاضي الفاضل وخرج من القصر ، فقال له السلطان : إنه كان قد شفع فيك . فندم ندما عظيما . ولما ذهب به ليصلب مر بدار القاضي فطلبه فتغيب عنه فأنشد :

عبد الرحيم قد احتجب إن الخلاص هو العجب
قال ابن أبي طي : وكان الذين صلبوا ; المفضل بن القاضي وهو أبو القاسم هبة الله بن عبد الله بن كامل قاضي قضاة الديار المصرية زمن الفاطميين ويلقب بفخر الأمناء ، وكان أول من صلب ; فيما قاله العماد الكاتب ، وقد كان ينسب إلى فضيلة وأدب وله شعر رائق فمن ذلك قوله في غلام رفاء :

يا رافيا خرق كل ثوب     ويا رشا حبه اعتقادي
[ ص: 476 ] عسى بكف الوصال ترفو     ما مزق الهجر من فؤادي
وابن عبد القوي داعي الدعاة وكان يعلم بدفائن القصر فعوقب ليعلم بها ، فامتنع من ذلك ، فمات واندرست . والعوريس الذي كان ناظر الديوان وتولى مع ذلك القضاء . وشبرما كاتب السر . وعبد الصمد القشة أحد أمراء المصريين . ونجاحا الحمامي ورجلا منجما نصرانيا أرمنيا كان قد بشرهم بأن هذا الأمر يتم بعلم النجوم .

Er heisst Ammarā ibn Abū al-Hasan ibn Zaydan al-Hakāmi und kommt aus Kahtān. Man nannte ihn auch mit den Spitznamen Najmaddīn al-Yamanī. Er war ein Faqih und ein Dichter. Er gehörte der Shafi'i Rechtschule an. Der Grund seines Todes ist wie folgt der: Es sammelten sich die ehemaligen Führer der eins fatimitischen Herrschaft zusammen und haben sich untereinander darüber geeinigt, das sie eine neue fatimitische Regierung gründen wollen. Sie schrieben den Kreuzfahrern Briefe damit sie diese auf ihre Seite kriegen. Die Fatimiten haben einen Khalifen, einige Könige und Führer gewählt. All dieses geschah in einer Zeit wo der Sultan Salahaddīn al-Ayyūbi nicht anwesend gewesen ist (er nicht im Reich war). Später kehrte der Sultan nach Ägypten zurück. Ammarā al-Yamani hat Shams ad-Dawlā Turanshah empfohlen nach Jemen zu reisen, (wegen seiner List) damit die Armee von Ägypten, wenn sie gegen die Kreuzfahrer kämpfen und sie Hilfe benötigen sollten, (diese nicht kriegen um) sich nicht weiter widersetzen zu können. Shams ad-Dawlā machte dann (ohne zu Ahnen was al-Yamāni vor hatte) die Durchreise nach Jemen. Ammarā ging jedoch nicht mit ihm sondern er blieb in Kairo um alles in die Wege zu leisten, für das gründen eines neuen Fatimitischen Regierung. Er sammelten die Männer um diese auf seine Seite zu kriegen. Er gehörte zu den vorderen der Propagandisten, welche das Propaganda verbreiteten: „Eine neue fatimitische Regierung ist dabei gegründet zu werden!“ Einige dieser Ungeduldigen und Dummen, haben in ihren Reihen auch einige Leute von Salahaddin al-Ayyūbi hineingeschleust. In einer Zeit wo die Fatimiten den Shaykh Zaynaddin Ali ibn Najā dringend benötigt haben, verriet dieser sie jedoch! Er lies den Sultan Salahaddin al-Ayyūbi von ihren Vorhaben wissen. Salahddin hat ihm als Gegenleistung viel Geld und viele Wahren gegeben (als Lohn dafür was er tat). Danach hat Salahddin al-Ayyūbi all jene die versuchten einen Komplott zu machen, zu sich gerufen, einen nach der Reihe und lies sie befragen. Als diese ihre Schuld gestanden haben, lies er sie alle einsperren. Er bat die Fuqahā darum einen Fatwā zu geben, um wissen zu wollen was er mit diesen Verschwörern anstellen soll. Die Fuqahā entschieden sich darum die Fatwā zu geben, diese Hinzurichten. Danach hat Salahaddin al-Ayyūbi seinen Leuten befohlen die Führer und Vorangegangenen dieser Verschwörer hinzurichten. Er lies die Verschwörer die sich diesen Führer und Vorangegangenen zuschrieben (die ihnen folgten) jedoch nicht hinrichten und auch verschonte er ihre Diener. Die übrig gebliebenen Soldaten der Ubaydī (Fatimiten) lies er zum Exil verbannen! Er verurteilte den Khalifen Adid, so das seine Kinder und Familienangehörige dazu gezwungen waren alleine (ohne Oberhaupt) zu leben. Sie erreichte weder ein Nutzen noch ein Schaden. Man gab ihnen einen angemessenen Unterhalt und auch gab man ihnen ihre Wahren.

Ammarā al-Yamani war der Feind von al-Qadi Fādil. Als man Ammarā zu Salahaddin al-Ayyūbi brachte, wollte al-Qadi Fādil jedoch ein Fürsprecher für ihn sein und das tat er auch. Ammarā aber dachte, dass al-Qadi Fādil für seine eigenen Gunsten sprechen wollte, so sagte Ammarā dann zu Salahaddin: „O unser Sultan! Schenke ihm kein Gehör!“ Al-Qadi Fādil wurde Sauer wegen dieser Aussage und verlies dann den Platz. Sultan Salahaddin al-Ayyūbi sagte dann zu Ammarā al-Yamani: „Er war doch für dich nur ein Fürsprecher!“ Ammarā bereute danach sehr was er zu al-Qadi Fādil gesagt hat und als er zur Hinrichtung gebracht wurde, wollte er vorher zu al-Qadi Fādil gehen. Der Qadi Fādil aber wollte ihn nicht sehen und in diesem Moment dichtete Ammarā die Worte:

„Abdurrahim entfernte sich vor mir und lässt sich nicht zeigen. Erstaunlich, das meine Errettung in seiner Hand lag!“

Ibn Abi Tayy sagte: „Unter den zum Tode verurteilten, befand sich auch Fādil ibn Kamīl (nicht der Qadī Fādil). Sein richtiger Name lautet: Abū al-Qasim Hibbatullāh ibn Abdullah ibn Kāmil. In der fatimitischen Zeit von Ägypten wurde er der Richter aller Richtern [Qadilqudāt] und trug den Spitznamen Fahr al-'Umarā. Er war der erste der hingerichtet wurde. Dies sagte Katib Imād. Diese Person jedoch hatte Vorzüge und Adāb und Hochrangige Gedichte gehabt....“

Unter den Fatimiten die zum Tode verurteilt wurden war der Vorangegangene Propagandist, der Sohn von Abdulkawī gewesen. Dieser kannte die Plätze in den Palästen, worin sich die Schätze befanden. Man hat ihn unter druck gesetzt um zu erfahren wo genau die Schätze sich befinden. Als er ihnen die Plätze nicht verraten wollte, fing man an ihn zu foltern, was letztlich der Tot als Folge brachte. Man erfuhr nie wo die Schätze waren. Diwān Naziri Uwayrīs gehörte auch zu den fatimitischen Propagandisten der Hingerichtet wurde. Auch er war ein Richter [Qadi]. Zu den zum Tode Verurteilten, gehörte auch der Sekretär Shibriyyā, der ägyptische Schreiber Abdussamed und Najjah al-Hammāni. Ein christlicher Astrologe hat im Wege der Astronomie Wissenschaft, aus den Sternen die Frohe Botschaft herausgelesen, dass ihr Herangehensweise (d.h die Herangehensweise der Fatimiten) ein Erfolg sein wird (er lobte sie damit und stimmte ihre Herangehensweise zu und gab ihnen seinen Segen). Auch er wurde hingerichtet.

Ibn Kāthir über Imām Tajaddīn as-Sūbki und seine Stellung im Volk.



في يوم الأربعاء التاسع والعشرين من جمادى الأولى قدم من ناحية الكسوة ، وقد تلقاه جماعة من الأعيان إلى الصنمين وما فوقها ، فلما وصل إلى الكسوة كثر الناس جدا ، وقاربها قاضي قضاة الحنفية الشيخ جمال الدين بن السراج ، فلما أشرف من عقبة سجورا تلقاه خلائق لا يحصون كثرة ، وأشعلت الشموع حتى مع النساء ، والناس في سرور عظيم ، فلما كان قريبا من الجسورة تلقته السناجق الخليفتية مع الجوامع ، والمؤذنون يكبرون ، والناس في سرور كثير ، ولما قارب باب النصر وقع مطر عظيم ، والناس معه لا تسعهم الطرقات ، يدعون له ، ويفرحون بقدومه ، فدخل دار السعادة ، وسلم على نائب السلطنة ، ثم دخل الجامع بعد العصر ، ومعه شموع عظيمة ، والرؤساء أكثر من العامة . ولما كان يوم الجمعة ثاني شهر جمادى الآخرة ركب قاضي القضاة السبكي إلى دار السعادة ، وقد استدعى نائب السلطنة بالقاضيين; المالكي والحنبلي ، فأصلح بينهم ، وخرج من عنده ثلاثتهم يتماشون إلى الجامع ، فدخلوا دار الخطابة فاجتمعوا هناك ، وضيفهما الشافعي ، [ ص: 713 ] ثم حضرا خطبته الحافلة البليغة الفصيحة ، ثم خرجوا ثلاثتهم من جوا إلى دار المالكي ، فاجتمعوا هنالك ، وضيفهم المالكي هنالك ما تيسر ، والله الموفق للصواب .

Im Monat Jamaziyalawwāl den 29 an einen Mittwoch kam der Richter aller Richter [Qadilqudāt] Tajaddīn as-Sūbki aus der Richtung von Kaswā nach Damaskus. Eine Gruppe bestimmter Leute traf ihn und kam ihm entgegen. Als er bei Kaswār ankam war das Entgegen kommen der Leute noch viel mehr. Der Richter aller Richter von den Hanafiten Shaykh Jamalūddin ibn Siraj gehörte auch unter jenen die as-Sūbki entgegen kamen. Als er sich der Shahurā Brücke nährte, waren es dann eine unbeschreibliche Anzahl von Menschen, die ihn empfingen. Die Menschen befanden sich in einer sehr grossen Freude und einer sehr grossen Glück. Als as-Sūbki sich Jazwarā nährte, so schlossen sich ihm die Wärter des Khalifen und die Wärter der Moschee an. Die Mu'azzīn haben, als as-Sūbki ihnen entgegen kam den „Takbir“ gerufen. Die Menschen waren wahrlich (wirklich) in einer unbeschreiblichen Zustand der Freude. [1] Als as-Sūbki sich Bab an-Nisrā nährte, fing es an stark zu regnen und die Menge haben nicht mehr auf der Strasse gepasst. Sie alle machten für ihm Du'ah und sie haben sich sehr darüber gefreut das er gekommen ist. Er ging zu Darussa'adā und hat den Regent der Regierung begrüsst. Nach dem 'Asr ging er zu die Amawī Moschee. Neben as-Sūbki und um ihn herum wurden viele Kerzen angezündet. Es waren unter der Menge, mehr Führer Anwesend gewesen als wie die aus dem Volk.

Im Monat Jamaziyalahīr des 12 an einen Freitag ging der Richter aller Richter Tajaddīn as-Sūbki zum Palast in Darussa'adā. Er rief den Regent der Regierung, und die Richter der Malikiten und die der Hanbaliten, dass sie allesamt dort hin kommen sollen. Er hat die Einheit und die Versöhnung zwischen ihnen gefunden (da sie vorher einige Streitereien bezüglich eines Masjīds hatten) und so haben sie sich vertragen. Alle drei zusammen verliesen den Palast und gingen zur Amawī Moschee. Sie gingen in Dar al-Hitabā und versammelten sich dort. Der Richter der Shafi'iten nahm sie zu Gast und sie hörten ihm bei seiner Khutbā zu. Er hat in der Tat eine Khutbā gehalten welches viel Wissen beinhaltet und sehr Präzise und Genau gewesen ist. Danach sind die drei zu dem Richter der Malikiten gegangen. Der Richter der Malikiten empfing sie und erwies ihnen seine Gastfreundschaft. Allah ist es, Der uns zum Rechten Weg führt.

Anmerkung:

[1] Man bedenke wie man den grossen Gelehrten und Richter aller Richter al-Imām Tajaddīn as-Sūbki [al-Ash'āri] seitens des Volkes empfangen hat. Sie waren alle überglücklich das diese grosse Persönlichkeit dort ankam. Tajaddīn as-Sūbki hatte nicht nur eine geistige Führung gehabt sondern auch eine Führung in Siyasāh (Politik), so das Regierungsbeamte, Angehörige oder Herrscher zu ihm kamen und um eine Fatwā oder Beratung baten. Man nannte ihn „Qadilqudāt“ was „der Richter aller Richter“ zu bedeuten hat. In unserer heutigen Zeit, wenn wir etwas von einen Bürgermeister hören sollten, egal in welchem Land, dann würde man niemals so eine Beschreibung bezüglich diesen Bürgermeister seitens des Volkes hören oder so eine Action sehen, als wie zu der damaligen Zeit. Tajaddīn as-Sūbki kam von dem Volk genau so entgegen als stehe der Führer des Reiches persönlich vor ihnen. Möge Allah uns solche Menschen bescheren, Amin.

Ibn Kāthir über die Beerdigung von ibn Taimiyya



ولما مات كنت غائبا عن دمشق بطريق الحجاز الشريف ، وبلغنا خبره بعد موته بأكثر من خمسين يوما لما وصلنا إلى تبوك ، وحصل التأسف لفقده ، رحمه الله تعالى ، هذا لفظه في هذا الموضع من " تاريخه " .
...
والشيخ تقي الدين ابن تيمية - رحمه الله - توفي ببلده دمشق ، وأهلها لا يعشرون أهل بغداد كثرة ، ولكنهم اجتمعوا لجنازته اجتماعا لو جمعهم سلطان قاهر وديوان حاصر لما بلغوا هذه الكثرة التي انتهوا إليها ، هذا مع أنه مات بالقلعة محبوسا من جهة السلطان ، وكثير من الفقهاء يذكرون عنه أشياء كثيرة مما ينفر منها أهل الأديان ، واتفق وفاته في سحر ليلة الاثنين المذكور ، فذكر ذلك مؤذن القلعة على المنارة بها ، وتكلم به الحراس على الأبرجة ، فما أصبح الناس إلا وقد تسامعوا بهذا الخطب العظيم والأمر الجسيم ، فبادر الناس على الفور إلى الاجتماع حول القلعة من كل مكان أمكنهم المجيء منه ، حتى من الغوطة والمرج ، ولم يطبخ أهل [ ص: 300 ] الأسواق شيئا ، ولا فتحوا كثيرا من الدكاكين التي من شأنها أن تفتح أوائل النهار على العادة ، وكان نائب السلطنة سيف الدين تنكز في بعض الأماكن يتصيد ، فحارت الدولة ماذا يصنعون ، وجاء الصاحب شمس الدين غبريال إلى نائب القلعة ، فعزاه فيه ، وجلس عنده ، وفتح باب القلعة وباب القاعة لمن يدخل من الخواص والأصحاب والأحباب ، فاجتمع عند الشيخ في قاعته خلق من أخصاء أصحابه من البلد والصالحية ، وجلسوا حوله وهم يبكون ويثنون ، وكنت في من حضر هناك مع شيخنا الحافظ أبي الحجاج المزي رحمه الله ، وكشفت عن وجه الشيخ ونظرت إليه وعلى رأسه عمامة بعذبة مغروزة ، وقد علاه الشيب أكثر مما فارقناه . وأخبر الحاضرين أخوه زين الدين عبد الرحمن أنه قرأ هو والشيخ منذ دخلا القلعة ثمانين ختمة ، وشرعا في الحادية والثمانين ، فانتهينا فيها إلى آخر " اقتربت " فشرع عند ذلك الشيخان الصالحان عبد الله بن المحب ، وعبد الله الزرعي الضرير - وكان الشيخ يحب قراءتهما - فابتدآ من أول سورة " الرحمن " حتى ختموا القرآن وأنا حاضر أسمع وأرى .

ثم شرعوا في غسل الشيخ - وخرجت إلى مسجد هناك - ولم يمكث عنده إلا من ساعد في تغسيله ، وفيهم شيخنا الحافظ المزي وجماعة من كبار الصالحين ، فما فرغ منه حتى امتلأت القلعة بالرجال ، وكذلك ما حولها إلى الجامع ، فصلي عليه بدركات القلعة ، وضج الناس بالبكاء والثناء والدعاء والترحم ، ثم ساروا به إلى الجامع ، فسلكوا طريق العمادية على العادلية الكبيرة ، ثم عطفوا إلى باب البريد وذلك ؛ لأن سويقة باب البريد كانت قد [ ص: 301 ] هدمت لتصلح ، ودخلوا بالجنازة إلى الجامع الأموي ، والخلائق فيه لا يعلم عدتهم إلا الله تعالى ، فصرخ صارخ : هكذا تكون جنائز أئمة السنة ، فتباكى الناس عند سماع ذلك الصارخ ، ووضع الشيخ في موضع الجنائز مما يلي المقصورة ، وجلس الناس على غير صفوف ، بل مرصوصين لا يتمكن أحد من السجود إلا بكلفة ، وذلك قبل أذان الظهر بقليل ، وجاء الناس من كل مكان ، وكثروا كثرة لا توصف ، فلما أذن الظهر وفرغ من الأذان أقيمت الصلاة على السدة بخلاف العادة ليسرعوا بالناس ، فلما فرغوا من صلاة الظهر خرج نائب الخطيب لغيبته بالديار المصرية ، فصلى عليه إماما ، وهو الشيخ علاء الدين بن الخراط ، ثم خرج الناس من كل مكان من أبواب الجامع والبلد كما ذكرنا ، واجتمعوا بسوق الخيل ، ومن الناس من تعجل إلى مقابر الصوفية ، والناس في بكاء وتهليل ، ودعاء وثناء وتأسف ، والنساء فوق الأسطحة من هناك إلى المقبرة يبكين ويدعين .

وبالجملة كان يوما مشهودا لم يعهد مثله بدمشق ، اللهم إلا أن يكون في زمن بني أمية حين كان الناس بها كثيرا جدا ، ثم دفن عند أخيه قريبا من أذان العصر ، ولم يتخلف من الناس إلا القليل من الضعفاء والمخدرات ، وما علمت أحدا من أهل العلم تخلف عن الحضور في جنازته إلا النفر اليسير ، وتردد شيخنا الإمام العلامة برهان الدين الفزاري إلى المقبرة في الأيام الثلاثة وكل يوم بكرة النهار ، ويعود وهو راكب على حماره ، وعليه الجلالة والوقار ، رحمه الله تعالى .

[ ص: 302 ] وعملت له ختمات كثيرة ، ورئيت له منامات صالحة عجيبة ، ورثي بأشعار كثيرة جدا . وقد أفردت له تراجم كثيرة ، وصنف في ذلك جماعة من الفضلاء وغيرهم ، وسنحصر من مجموع ذلك ترجمة وجيزة في ذكر مناقبه ، وفضائله ، وشجاعته ، وكرمه ، ونصحه ، وزهادته ، وعبادته ، وعلومه الكثيرة المحررة ، ومصنفاته الكبار والصغار في العلوم ، ومفرداته في الاختيارات التي نصرها وأفتى بها .

وبالجملة كان من كبار العلماء ، وممن يصيب ويخطئ ، وقد صح في البخاري : إذا اجتهد الحاكم فأصاب فله أجران ، وإذا اجتهد فأخطأ فله أجر . وقال الإمام مالك بن أنس : كل أحد يؤخذ من قوله ويترك إلا صاحب هذا القبر .

„Als der von uns ging war ich im Wege des Hijāz, entfernt von Dimashq. Ich empfing die Nachricht erst fünfzig Tage nach seinem verscheiden als ich Tabūq erreichte. Wir alle waren wegen seines verscheiden traurig gewesen und auch vielen die anderen Menschen in tiefer Trauer. Möge Allah zufrieden mit ihm sein!“

Dies sagte 'Alim ad-Din al-Barzalī über ibn Taimiyya in seinem „Tarikh“. Shaykh 'Alam ad-Din hat nach dem er in seiner Biographie diese Information bezüglich ibn Taimiyya gab, von der Beerdigung von Imam Ahmād ibn Hanbāl und seinen Hohen Rang gesprochen und danach über Abū Bakr ibn Abū Dawūd. [1]

(…) Ibn Taimiyya ist im Monat Zilkadā dem zwanzigsten Tag an einem Morgengrauen gestorben. Die Mu'azzin haben bei ihrem Burg seinen Tot laut verkündet. Auch die Wachen sind um her gegangen und haben dies weiter geleitet. Als es Morgen wurde und die Menschen dieses grosse Geschehen gehört haben, gaben sie diese Nachricht untereinander weiter. Die Menschen sind aus allen Richtungen, selbst aus Gota und Merj gekommen und versammelten sich an dem Burg. In der Stadt wo man gewöhnlich ihre Geschäfte aufmacht und man seine Tätigkeiten nach geht, haben die Menschen dies jedoch unterlassen und die meisten Geschäfte zu gemacht. Der Regierungsführer Tanqiz war wegen seines Jagdes in der Durchreise gewesen von daher wussten die anderen Regierungsmitglieder nicht was gemacht werden soll. Der Führer des Burgs Sahib Shamsaddin Gabriyel kam auch und setzte sich neben die Beerdigung. Man überreichte ihren Beileid. Für die Verwandte, Bekannte und Freunde die auch zur der Beerdigung kamen lies man die Tore öffnen und sie gingen in die Burg hinein. Beamte aus der Regierung, Stadtbewohner, die Rechtschaffenen und engen Freunde aus dem Volk, kamen allesamt in die Halle rein. Sie sassen sich neben der Beerdigung und fingen an laut zu weinen und zu rauschen. Es war fast so, als war ihr Trauer so hoch, dass sie ihrer eigenen Seele etwas antun würden. [2] Ich (ibn Kāthir) gehörte zusammen mit unseren Shaykh al-Hafidh Abū al-Hajjāj al-Mizzī zu denjenigen die an jenem Tag mit anwesend waren. Man machte das Gesicht von Shaykh ibn Taimiyya auf, ich betrachtete es und habe es geküsst. Auf seinem Kopf war ein ein Turban, welches man mit etwas spitzes aufrecht hielt. Sein Haar an seinem Kopf war im Gegensatz zum letzten mal wo wir uns sahen, noch weisser gewesen. Sein Bruder Zaynaddin Abdurrahmān hat 80 mal den Kur'ān zu der Zeit wo man Ibn Taimiyya beerdigen wollte durch gelesen und fing mit der 81 an. Er rezitierte den Vers: „Die Rechtschaffenen werden inmitten von Gärten und Strömen sein, Auf dem ewigen Platz, beim allmächtigen König.“ (Sure 54:54-55)

Als der Bruder Zaynaddin Abdurrahmān dies gesagt hat, haben die beiden Shaykh Abdullah ibn Muhib und Abdullah az-Zar'i angefangen den Kur'ān durch zu lesen, beginnend mit Sure ar-Rahmān. Der geehrte Ibn Taimiyya mochte das Kur'ān Rezitieren dieser (beiden) Personen sehr, und da ich dort anwesend war, habe ich ihnen zugehört.

Später hat man ibn Taimiyya zu einen Masjid gebracht worin man ihn gewaschen hat. Man lies dort ausser jenen die mit geholfen haben die Beerdigung durchzuführen niemand anderen rein. Unser Shaykh Hafidh al-Mizzī, einige Leute des Wissen, des Imāns und einige Rechtschaffene Menschen haben bei der Waschung mit geholfen. Wo die Waschung fertig war, war die Burg voller Menschen. Im Burg kam ein lautes weinen, laute Lobsprüche und viele Bittgebete imstande. Man nahm ihn auf den Schultern und brachte ihn fort, durch den Adiliyyātu al-Kabir, bis zu dem Madrassā Natifaniyyīn... Man brachte ihn zu der Moschee Amāwi. Bei der Beerdigung, sei es vorne, hinten, links oder rechts, gab es eine Anzahl von Menschenmenge, dessen richtige Zahl nur Allah kennt. In diesem Moment schrie ein Mann mit einer lauten Stimme: „Die Beerdigungen der Ahlū Sunnah Imāme macht man genau so!!!“ Danach fingen die dortigen Menschen an laut zu weinen. Die anderen Menschen die dieses Weinen gehört haben, fingen mit einer noch lauteren Stimme an zu weinen. Shaykh ibn Taimiyya wurde neben den Maksūra begraben und die Menschen waren auf Grund des durcheinander, auf Grund der Menge in einer Ungleichen zustand und leiteten das toten Gebet. Wegen der Menge konnte keiner weder in der Moschee, noch vor der Moschee noch auf der Strasse der Moschee vernünftig den Sajdā machen. Das Mittags Gebet nährte sich und die Menschen kamen von überall her. Andere Menschen haben die Absicht gemacht zu fassten, da sie meinten an diesem Tag eh nichts essen und trinken zu können. Es gab keine Grenze bezüglich des Durcheinanders und der Menge. Als sie das Mittagsgebet verrichtet haben, kam auch der Prediger aus Ägypten, Shaykh Ala'addin al-Miyā und leitete (mit den Leuten zusammen) das Totengebet.... Sie haben (später) jeder für sich selbst geweint, den Takbir und Tahlil gebracht. Sie lobten Ibn Taimiyya, sie machten Du'a für ihm und bedauerten seinen Tot.  (…) Unser Shaykh al-Imam, 'Allamā Burhanaddin al-Fazāri kam für drei Tage den Grab von ibn Taimiyya zu besuchen. Die Gelehrten der Shafi'i Rechtschule taten genau das selbe. Möge Allah zufrieden mit ihm sein.

Was ich (ibn Kāthir) insbesondere ansprechen will ist folgendes: Der geehrte ibn Taimiyya gehört zu den grossen Gelehrten der sowohl in seinem Ijtihād Fehler hatte als auch (in anderen Stellen) richtig lag. Die Fehler die er gemacht hat, sind wir ein Tropfen aus einem Meer. Wie es Bukhāri in seinem Sahih übermittelt, sind solche kleine Fehler schon vergeben: „Wenn ein Richter bei seinem Urteil einen Ijtihād macht und dieser Ijtihād Wahrheitsgemäss ist, dann gibt es für ihm zwei 'Ajr.  Sollte er Fehler darin gemacht haben, dann gibt es für ihm nur einen 'Ajr.“ Das bedeutet, ibn Taimiyya hat egal in welchem Punkt seinen Sawāb gekriegt. Imam Malik ibn Anās sagte: „Ausserder der in diesem Grab liegt, wird jeder anderer wegen das was er sagt in Rechenschaft gezogen.“ [Al-Bidayā von ibn Kāthir] Möge Allah zufrieden mit ihm sein.

Anmerkung:

[1] Ibn Kāthir hat an dieser Stelle erwähnt gehabt, das die Beeridgung von Imam Ahmad ibn Hanbāl sehr gross gewesen ist worin eine riesen menge von Menschen Anwesend waren. Die Beeridigung, so gemäss ibn Kāthir, von ibn Taimiyya war noch grösser und darin waren noch mehr Menschen als wie bei Imam Ahmad ibn Hanbāl (möge Allah zufrieden mit ihm sein) anwesend gewesen.

[2] Ibn Kāthir sagt "Es war fast so..." was nicht bedeutet, dass es geschehen ist. Wenn die Rawāfidh oder ihres gleichen hier sagen sollten, dass man Matām (sich selbst schlagen) hier angewendet hat, dann kann dies somit nicht zutreffend sein. Allahu A'lām vielleicht gab es den einen oder anderen, doch gemäss Ibn Kāthir ist dies nicht der Fall. Man muss den unterscheid kennen zwischen "sie haben es gemacht" und "Es war fast so als haben sie es gemacht". Man sagt ja auch "Knapp daneben ist auch vorbei", ob Knapp oder nicht Knapp, vorbei ist vorbei! So auch "fast" oder "nicht fast", geschehen ist es nicht!