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Montag, 8. April 2013

Imām ash-Shafi'i erlaubte die Ehe mit der Tochter die aus Unzucht gezeugt wurde?


Bismillāhir Rahmānir Rahim!

Alles Lob gebührt Allah dem Herrn der Welten. Friede und Segen seien auf Seinen letzten und edelsten Gesandten Muhammed (sallallahu 'alayhi wa sallam) seiner Ashābi Kirām und seiner Ahlū al-Bāyt (radiallahu 'anhum ajmā'in)

Dies ist für Wahr ein sehr umfangreiches Thema, dass wenn ich dies jetzt Ausführlich eingehen sollte, die Erklärung sicher den Rahmen sprängen würde von daher werde ich mich kurz fassen. Die Frage ob das Mädchen für den Erzeuger Halāl ist, wenn diese durch Unzucht entstanden ist gibt es Ikhtilāf (Uneinigkeit). Fassen wir zusammen was auf dieser Seite gesagt wird und dann gehen wir weiter in die Materie ein:

 http://www.islam-qa.com/en/ref/78597/zina%20daughter 

Es wird von einem Mann, der vor seine islamischen Zeit, Unzucht [Zinā] mit einer Frau gemacht und von ihr ein Kind gekriegt hat die Frage gestellt ob er dieses Mädchen heiraten dürfe, da seine Mutter ihm diese empfahl. Die Antwort darauf war, sich davor fern zu halten auf Grund der Erinnerungen seiner schlechten Zeiten. Wenn er mit ihr heiratet dann kann dies genau dazu führen sich an ihre Mutter zu erinnern. Es wird ferne noch verdeutlicht, dass so eine Ehe nicht Harām ist. 

Es wird aus dem al-Istidhkār von ibn Abd al-Barr (rahimahullah) erzählt, ich fasse es zusammen:

Al-Imām Malik (rahimahullah) sagt in „al-Muwaddā'“ das die Ehe zwischen dem Erzeuger und das Erzeugte Mädchen nicht verboten ist wenn dieses durch Unzucht hervortrat. Diese Meinung vertrat auch ibn Shihāb az-Zuhrī, Rabi'ah, al-Layth 'ibn Sa'ād ash-Shafi'i, Abū Thawr und Dawūd. Abū Hanifa und seine Gefährte waren der gegensätzliche Meinung, dass dieses Mädchen trotz das Entstehen von Zinā oder auch nicht, für den Erzeuger Harām ist. Dies berichtet auch as-Sahnūn. 

Ibn Taimiyyā (rahimahullāh) sagt:

هذا يقوله من ليس من أصحاب الشافعي وبعضهم ينقله عن الشافعي ومن أصحاب الشافعي من أنكر ذلك عنه

„So ein Anspruch (das Ash-Shafi'i dies legitimiert haben soll) wurde von keinen seiner Gefährten berichtet. Es gab einige Menschen die dies gesagt haben worauf einige seiner Gefährten dies strickt abgelehnt haben!“ [Majmu'a al-Fatawā 4/94]

Andere Gelehrten haben gesagt, dass man Imam ash-Shafi'i falsch verstanden hat. Denn er hat nicht gesagt, dass der Mann mit das Mädchen was durch seine Unzucht gezeugte Akt entstand heiraten darf, sondern man darf die schon bereits vorhandene Tochter seiner Frau heiraten, ya'ni seine Stieftochter. Diese ist nicht seine Leibliche Tochter, und Allah weiss es am besten. 

Die Aussage von ibn Taimiyyā hat mehr das Recht, da in der Tat keiner der engsten Gefährten und Schüler von ash-Shafi'i so etwas über ihm berichtet haben. Zu diesen engen Personen gehören wie wir das im „Ihyā 'Ulūm ad-Din“ von al-Ghazzāli lesen wie folgt diese:

1) Abū Ya'qūb Yusūf ibn Yahyā al-Buwayti al-Masri. Dieser war ein grosser 'Alim. Er lernte von Imam ash-Shafi'i und Abdullah ibn Wahb. 

2) Abū Ali Hassan ibn Ali ibn Yazid al-Karrābisi. Er war ein grosser Imām gewesen. Er lernte vorher den Fiqh von Imam Abū Hanifa und später dann als er Imam Ash-Shafi'i sah, hat er sein Unterricht von ihm genommen und er überlieferte Ahadīthen von seinen Lehrer. 

3) Ahmad ibn Yahyā ibn Wazir ibn Sulaymān ibn Muhājir. Er war ein Hafidh in Hadith. Er berichtetet Ahadithen von Abdullah ibn Wahb, Shu'ayīb ibn Rays und Asbāgh ibn Farajā. Unsere Kuttubu as-Sittā Imame; an-Nasa'i und Abū Dawūd wie auch der Imam Abū Bakr haben von ihm Ahadīthen berichtet. Er war immer bei den Unterrichten von ash-Shafi'i anwesend gewesen und lernte von ihm.

4) Humaydi (Abu Bakr Abdullah ibn Zubayr ibn Isā). Er hat von Imam ash-Shafi'i Ahadithen berichtet und von ihm Unterricht genommen. Er ging mit Imam ash-Shafi'i zusammen nach Ägypten und er berichtete auch Ahadithen von Sufyan ibn 'Uyaynā, Darūri, Fudayl ibn 'Iyyād und Waki'. Von Humaydī selbst, überlieferte der Amir al-Mu'minin fi al-Hadith al-Imām al-Bukhāri, wie auch Muhammed ibn Yahyām Abū Zar'a und Abu Hatīm.

5) Abu Sawr Ibrahim ibn Halid ibn Yamān. Er war ein Gefährte und Zeitgenosse von Imam ash-Shafi'i und überlieferte von ihm Ahadithen.

6) Abdullah ibn Muhammed al-Balawi hat von ash-Shafi'i überliefert.

7) Abddul Kahir ibn Abdulaziz lerne viel und ash-Shafi'i und wenn er Fragen hatte dann wendete er sich immer zu ihm worauf er immer eine Weissevolle Antwort kriegte. 

Und eine Reihe weitere unzählige grosse Gelehrten unserer Ummā, doch keiner von ihnen hat je so eine Aussage von ash-Shafi'i überliefert und Allah weiss es am besten. 

Was sind die Beweise für den Anspruch, dass der Erzeuger die von ihm durch Unzucht gezeugtes Mädchen heiraten darf, weil diese nicht als seine Tochter betrachtet wird? Al-Imām Fahr ad-Dīn ar-Rāzi sagt in sein Tafsir:

 http://library.islamweb.net/newlibrary/display_book.php?bk_no=132&ID=509&idfrom=1696&idto=1701&bookid=132&startno=1 

Zusammenfassung:

Al-Imām ash-Shafi'i hat das Mädchen welche durch Zinā gezeugt wurde für ihren Erzeuger nicht für Harām erklärt, wohingegen Abū Hanifa dies doch für Harām erklärte. Abū Hanifa hat seinen Standpunkt entweder aus dem Grund entnommen, das der Samen des Erzeugers sie automatisch zu seiner Tochter macht, oder aus dem Grund, da die Shari'ah solch einen Urteil gefallen hat. Abū Hanifa sagt, dass dieses Mädchen auch wenn sie von einer Jariyāh die für das Dienen des Mannes zuständig ist gezeugt sein sollte, so ist es die Samen des Mannes die sie zu seiner Tochter macht. Auch sagte er (rahimahullah) dass wenn ein Mann aus dem Süden eine Frau aus dem Norden geschwängert hat so ist dieses Mädchen auf Grund der Schöpfung seines Samens seine Tochter.

Al-Imām ar-Rāzi sagt: „Jedes Mädchen die sowohl aus der Richtung der Frau als auch aus der Richtung des Mannes in einen oder mehreren Stufen geboren und diese zu deiner Abstammung gehört, ist deine Tochter! Dieser Punkt ist der selbe Punkt was man auch über die Mutter sagt.“

Dann sagt ar-Rāzi (rahimahullah): „Wenn dieser Walad az-Zinā (Kind des Unzucht) wirklich seine Tochter wäre, dann würde sie ein Recht auf seine Erbschaft haben. Denn Allah (subahana) sagt: „Ein Knabe hat soviel als Anteil wie zwei Mädchen“ (Sure 4:11) Zudem müsste man ihr noch vieles mehr als Anrecht geben. Denn der Prophet (sallallahu 'alayhi wa sallam) sagte: Zawwijū banātikūm al-Akfa'a - „Lasst eure Töchter mit euren Nahen heiraten“. Somit wäre für diesen Mann das Erziehen dieses Mädchens für Pflicht erklärt wurden. Da von all dies nirgends wo die Rede gewesen ist, kann dieses Mädchen nicht als seine Tochter gezählt werden. Wenn dies klar geworden ist, dann dürfte nichts dagegen sprechen wenn er mit dieses Mädchen heiraten sollte und Allah weiss es am besten.“ [Tafsir al-Kabir]

Al-Imām an-Nawāwi sagt: „Ein Mann der vermutlich in einer sexuellen Kontakt mit einer Frau war, ist der Heirat mit der Mutter und der Tochter dieser Frau für ewig Harām“ [Fatawā an-Nawawi s.218]

Al-Imām ibn Kathir sagt:

وقد استدل جمهور العلماء على تحريم المخلوقة من ماء الزاني عليه بعموم قوله تعالى : ( وبناتكم ) ; فإنها بنت فتدخل في العموم ، كما هو مذهب أبي حنيفة ، ومالك ، وأحمد بن حنبل . وقد حكي عن الشافعي شيء في إباحتها; لأنها ليست بنتا شرعية ، فكما لم تدخل في قوله تعالى : ( يوصيكم الله في أولادكم ) فإنها لا ترث بالإجماع ، فكذلك لا تدخل في هذه الآية . والله أعلم .

Gemäss dem Jumhūr al-'Ulamā (Mehrheit der Gelehrten) ist der Vers „Eure Töchter sind euch für Verboten erklärt“ (Sure 4:32) Allgemein betragend und erklärt auch das Mädchen für den Mann Harām die aus seinem Akt der Unzucht entstanden ist. Denn auch diese ist seine Tochter und wird in dieses Allgemeine Urteil mit eingeschlossen. Die Rechtschulen von Abū Hanifa, Malik und Ahmad ibn Hanbāl vertreten diese Meinung. Gemäss eine Gruppe soll Imam ash-Shafi''i dies für Erlaubt erklärt haben. Für ihm zählt dieses (aus dem Unzucht entstandene) Mädchen nicht als Tochter. Denn so eine Art Mädchen wird in dem Urteil des folgenden Verses nicht mit eingeschlossen: „Allah verordnet euch in Bezug der Erbschaft eurer Kinder...“ (Sure 4:11). Das ein Mädchen die durch Unzucht entstanden ist kein Recht auf Erbschaft hat, darüber gibt es einen Konsens ['Ijmā]. Aus diesem Grund zählt er so eine Frau nicht zu diesem Urteil.“ [Tafsir ibn Kathir]

http://library.islamweb.net/newlibrary/display_book.php?flag=1&bk_no=49&ID=306 

Schlussfolgernd lässt sich folgendes sagen:

1) Gemäss dem Jumhūr al-'Ulamā (Mehrheit der Gelehrten) ist eine Heirat mit ein Mädchen die durch Unzucht entstanden ist strickt verboten. Hieran stützen sich die meisten Gelehrten der Madhāhib. Ein Mädchen die aus dem Samen eines Mannes entsteht ist dennoch seine Tochter, sei es aus einer Ehe sei es aus Unzucht. 

2) Gemäss einem „Teil“ der Shafi'iten wird die Heirat mit solch ein Mädchen nicht verboten da sie auf Grund des Entstehens des Unzucht nicht als die Tochter des Mannes betrachtet wird. Ihre Begründung für dieses Schlussfolgern ist auch vorhanden; denn wieso soll sie seine Tochter sein, wenn sie keinen Recht auf Erbschaft hat? Der Konsens ist bei allen Rechtschulen vorhanden, dass ein durch Unzucht gezeugtes Mädchen kein Recht auf die Erbschaft desjenigen hat, der sie zeugte. Nur die Kinder eines Vaters haben das Recht auf seine Erbschaft, doch diese Sorte von Kinder kriegen nicht das Recht was schlussfolgernd zu bedeuten hat, dass man sie auch heiraten kann da sie nicht als Töchter betrachtet werden. Hierzu:

a) Man beachte das ibn Kathir selbst diese Zuschreibung an ash-Shafi'i als „gemäss eine Gruppe“ bezeichnete. Weder nennt er bekannte Namen, noch stimmt er dem zu sondern solch einen Ausdruck verwendet man, wenn man ein Gerücht oder wenn man vom hören und sagen ohne jeglicher Basis etwas erzählt bekommt. Diese Erzählung aber war nicht Unbekannt, denn man erkenne wie ar-Rāzi, einer der grössten Gelehrten der Shafi'i Rechtschule solch einen Urteil begründet und seine Begründung ist gar nicht mal so unlogisch. Dennoch steht dies in Widerspruch zu der grossen Mehrheit. Ist dies möglich? Gewiss! Erinnern wir uns an die Aussage von Imam as-Suyūti und al-Hassān al-Bassrī welche die Meinung vertraten: "Propheten hinterlassen Materielle Erbschaften". Dies steht in Widerspruch zu dem Jumhūr der Gelehrten, das Propheten nichts Materielles als Erbe hinterlassen. Al-Rāzi und an-Nasafī wiesen auf diesen Fehler hin. Oder auch sehen wir den Fehler bei ibn Hazm der jeglichen Ikhtilāf als Schädlich darstelle wobei der Jumhūr der Gelehrten den Ikhtilāf Kategorisieren und eine Kategorie davon "Segen" zu bedeuten hat. An-Nawawī wies ibn Hazm zurecht und auch ibn Hajār al-Asqalāni. So sieht man, dass die Gelehrten wenn dies andere, gleichrangige oder höhere Gelehrten belegen können, im Stande sind Fehler in ihrer Ansicht zu machen. Allah ist es der zu Erfolg führt. 

b) Ibn Taimiyyā (rahimahullah) sagt das kein Gefährte von Ash-Shafi'i je so einen Anspruch von ihm überliefert hat. Wir haben die bekanntesten von ihnen aus dem Ihyā von al-Ghazzāli aufgelistet und in der Tat findet sich so etwas in keiner ihrer Erzählungen. Demnach ist hier wider diese „eine Gruppe“ gemeint welchen auch ibn Kathir angesprochen hat. Also nichts in Bedeutung!

3) Gemäss einen anderen Teil der Shafi'i Gelehrten ist solch ein Heirat Makruh at-Tahrimiyyā (Makruh was dem Harām Nahe ist) [Al-Jassās, Ahkam al-Kur'an, ll, 137; ash-Shirazi, el-Muhazzab, l l, 45; ash-Shawkanî, Nayl al-Awtar, VI, 57; Bilmen, Istilahat al-Fıkhiyya Kamusū, II, 97] Somit erkennt man keinen Eindeutigen Urteil diesbezüglich sondern mehr eine Uneinigkeit bei den Shafi'i Gelehrten. Wenn dies der Fall ist, dann kann keiner mit Recht sagen dass Ash-Shafi'i je so etwas sagte, zumal kein Beweis dafür vorhanden ist.

4) Eine weitere Sache was diesen unbegründeten Anspruch für nichtig erklärt ist die Aussage von Imam al-Muzāni, einer der größten Juristen und Anhänger der Shafi'i Madhhab, in seinem Mukhtasar, dass Imam ash-Shafi jene verurteilte die sagen; es wäre für einen Mann erlaubt seine Tochter zu heiraten die aus Unzucht entstanden ist. Zu Imam ar-Rāzi Annahme dieses Anspruchs gehört auch Imam al-Bajūri und andere. Zu den Shafi'i Gelehrten welche diese abgelehnt haben, gehörte auch Imam ar-Rāfi'i. Al-Imam Ibn Qudamāh sagte: "Es ist für einen Mann Harām seine Tochter, oder seine Schwester, oder die Tochter seines Sohnes oder Tochters, oder sein Bruders Tochter, oder seiner Schwesters Tochter welche durch Unzucht entstanden sind, zu heiraten. Dies ist die Ansicht der meisten Juristen. [Mughnī 7/485]

Und Allah weis es am besten.

1 Kommentar:

  1. As-Salamu alaykum akhi. Dieser Beitrag hat mir sehr gefallen und ich hab was neues dazu gelernt. Möge Allah es uns nicht vergessen lassen. Bleib standhaft in shaa Allah. Ich habe vor mir alle eine Beiträge durchzulesen. Bleib bitte weiterhin dran, auch wenn es nicht so krass viele lesen, aber behalte im bitte im Kopf, was zu Imam Sufyan ath-Thauri gesagt wurde, als er die Sitzung aufgrund niedriger Teilnahme verlassen wollte: "Wenn du den Segen bei den Schülern suchst, dann gehe. Wenn du jedoch den Segen von Allah willst, dann bleibe." Ungefähr so...
    Ich versuch deine Beiträge zu teilen, mehr kann ich bis jetzt nicht mehr für dich tuhen. Falls du eine Idee hättest, wie dich ansonsten unterstützen könnte, dann schreib mir bitte eine E-Mail: ervahmuhammed@gmail.com

    Barrak Allahu fiik wa jazak Allahu Kathiran! Ich liebe dich für Allah :)

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