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Freitag, 1. Juni 2012
Ist es Wajib den Gelehrten bzw. den Rechtschulen zu folgen?
Bismillahir Rahmanir Rahim.
Ist es Wajib [Notwendig] den Gelehrten bzw. den Rechtschulen zu folgen? Dies ist eine Frage was man sehr häufig gestellt hat. Wir werden jetzt die Ansichten der Gelehrten bringen zu was für einen Urteil sie gekommen sind.
"O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! (Sure an-Nisa, Vers.59)
Der im Vers vorkommender Begriff "ulu-l emr" bezieht sich auf die Rechtsgelehrten. Diese Bedeutung ist von denjenigen die den Quran am besten verstehen überliefert worden: Ibn Abbas, Jabir ibn Abdullah, Imam Mujahid, Imam Hasan, Imam Ata und viele weitere.
Jalaluddin al-Suyuti, ein großer Gelehrter der 200 000 Ahadith auswendig konnte, schrieb in seinem Werk namens "Itkan" dass damit die Rechtsgelehrten gemeint seien.
Ibn Taymiyyah (gest. 728 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Es ist für die Menschen obligatorisch gehorsam gegenüber Allah, dem Erhabenen, Seinen Gesandten und den Befehlshabern zu sein, was Er in Seinen Worten befahl: O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! (Sure an-Nisa, Vers. 59) Und die Gehorsamkeit ihnen gegenüber (den Befehlshabern) ist nur dann obligatorisch, wenn dies mit der Gehorsamkeit gegenüber Allah, dem Erhabenen, und Seinen Gesandten assoziiert ist und nicht unabhängig.“
Imam Muhammad Ibn Ali ash-Schawkani (gest. 902 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte über die Worte Allahs: O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! (Sure an-Nisa, Vers. 59), folgendes: „Als Allah, der Erhabene, die Führer/Richter das Richten nach Gerechtigkeit (Scharī’āh) auferlegte, legte Er hier den Menschen auf ihnen zu gehorchen. Und der Gehorsam gegenüber Allah, dem Erhabenen, besteht darin sich Seinen Befehlen zu unterwerfen sowie sich von Seinen Verboten zu distanzieren. Die Gehorsamkeit gegenüber Seinem Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm – besteht aus dem, was er verboten und erlaubt hat. Und Befehlsinhaber sind Richter, Führer, Vertreter und jeder, der eine islamische Vertretung (Walia) hat, und die Vertretung (Walia) des Taghuts.“
Imam Ibn Hadjar al-Asqalani (gest. 856 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte über die Worte Allahs: O ihr, die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und denen, die unter euch Befehlsgewalt besitzen. Und wenn ihr über etwas streitet, so bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag. Das ist das Beste und nimmt am ehesten einen guten Ausgang“ (Sure an-Nisa, Vers. 59), folgendes: „Sehr schön sind die Wörter eines Tabi’in der einem Führer der Umayyaden als er ihn fragte: „Befiehlt denn Allah, der Erhabene, euch nicht uns zu gehorchen „die unter euch Befehlsgewalt besitzen“? Worauf ihm der Tabi’i antwortete: „Meint ihr, dass euch nicht die Gehorsamkeit entzogen wird, sobald ihr euch gegen die Wahrheit mit den Wörtern Allahs, des Erhabenen, stellt: „Und wenn ihr über etwas streitet, so bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag.“
Imam aṭ-Ṭabarī, möge Allāh wohlzufrieden mit ihm sein, in seinem Jāmi’ al-Bayān fī Ta’wīl al-Qur’ān über die Worte Allāhs “und den Befehlshabern unter euch”: „Mujāhid sagt bezüglich dieser Ayah: „gehorcht den Befehlshabern unter euch!“; „Das sind die Leute des Fiqh unter euch.“ In einer anderen Überlieferung von Mujāhid: „Das sind die Leute des Fiqh und Wissens von euch.“ Von Abi Nujaih: „Die Leute des Fiqh im Din sowie Wissen und Verstand.“ Ibn Abbas sagte: „Die Leute des Fiqh und des Din.“ Und Mujāhid sagte: „Die Gelehrten.“ Und Aṭā ibn as-Sai´b sagte: „Die Leute des Wissens und Fiqh.“ Und Aṭā ibn As-Sai´b sagte auch: „Die Fuqaha und Ulamaa.“ Abū al-ʿĀliyah sagte: „Das sind die Gelehrten, siehst du denn nicht die Aussage Allahs: „Und würden sie doch die Angelegenheit zurückführen zu Allah und den Befehlshabern unter ihnen.“
Imam Ibn Kathīr, möge Allāh wohlzufrieden mit ihm sein, in seinem Tafsīr al-Qur’ān al-Adhīm: „Ibn ʿAbbās berichtet von ʿAlī Ibn Abū Talha das mit der Ayah: „O die ihr glaubt, gehorcht den Befehlshabern unter euch!“ die Gelehrten des Din und Fiqh gemeint sind. Und Mujāhid, Aṭā, al-Ḥasan al-Baṣrī und Abū al-ʿĀliyah sind der gleichen Ansicht dass damit die Gelehrten gemeint sind. Und die Offensichtliche (Thahir) Bedeutung dieser Ayah ist – und Allah weiß es am besten – das damit die Gesamten Befehlshaber und Ulamaa, generell die Führer gemeint sind. So in einem anderen Vers sagt Allāh, Erhaben ist Er: „Warum verbieten ihnen nicht die Leute des Herrn und die Gelehrten die sündhaften Worte und das Verschlingen von unrechtmäßig Erworbenem?“(Ma´ida: 63) „So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr (etwas) nicht wisst.“ (an-Nahl: 43).“
Imam al-Qurtubī, möge Allāh wohlzufrieden mit ihm sein, in seinem Tafsīr Jāmi’ li-aḥkām al-Qur’ān: „Die Erkennungsmerkmale der ulūl Amr: Jabir bin Abdullāh und Mujāhid sagen: „Die Befehlshaber (ulūl Amr) sind jene, die Leute des Qurans und die Leute des Wissens. Dies befürwortete Mālik, möge Allāh Sich seiner Erbarmen. Und die Worte von Al-Ḍaḥḥāk sind nah an dies: „Allāh, Erhaben ist Er, meint hiermit die Fuqaha und die Leute des Wissens im Din.“ Ich (also al-Qurtubī selbst) sage: „Die richtigste der Ansichten sind das erste und die zweite. Das erste ist aus diesem Grund Authentisch: „Der Amir, ist der eigentliche geeignete und ihnen gebührt die Befehlsgewalt. Und wenn wir zur Richtigkeit der zweiten Ansicht kommen, so sagt Allāh, Erhaben ist Er: „Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allāh und den Gesandten“, so ist dies der Beweis. Allāh Befiehlt, wenn man bezüglich irgendeiner Angelegenheit über Allāh, Erhaben ist Er, uneinig sein sollte, das man es zum Buche Allāhs und der Sunnah des Propheten bringen soll.
Der große Imam Fahr al-Din al-Razi erklärt mit rationalen Beweisen diese Sure, wobei er auch die Ansichten der Sekten mit in betracht zieht und diese von Grund auf vernichtend widerlegt, wie wir es nun zitieren aus dem Tafsir al-Kabir Mafatih al-Ghayb:
اعلم أن هذه الآية آية شريفة مشتملة على أكثر علم أصول الفقه ، وذلك لأن الفقهاء زعموا أن أصول الشريعة أربع : الكتاب والسنة والإجماع والقياس ، وهذه الآية مشتملة على تقرير هذه الأصول الأربعة بهذا الترتيب . أما الكتاب والسنة فقد وقعت الإشارة إليهما بقوله : ( أطيعوا الله وأطيعوا الرسول ) .
فإن قيل : أليس أن طاعة الرسول هي طاعة الله ، فما معنى هذا العطف ؟
قلنا : قال القاضي : الفائدة في ذلك بيان الدلالتين ، فالكتاب يدل على أمر الله ، ثم نعلم منه أمر الرسول لا محالة ، والسنة تدل على أمر الرسول ، ثم نعلم منه أمر الله لا محالة ، فثبت بما ذكرنا أن قوله : ( أطيعوا الله وأطيعوا الرسول ) يدل على وجوب متابعة الكتاب والسنة .
Zweite Erklärung: Wisse, dass dieser gewaltiger Vers den Hauptpunkt bezüglich des Wissens von dem Usul al-Fiqh anspricht. Die Fuqaha haben gesagt, dass der Essenz der Shari'a vier sind. Diese lauten: Kitab (Kur'an), Sunna, 'Ijma und Qiyas. Dieser Vers zeigt genau in dieser Reihenfolge, die Existenz diese vier Essenzen. Die folgende Stelle dieses Verses beweist den das befolgen des Kur'ans und der Sunna: „Gehorcht Allah und gehorcht den Propheten“.
Demnach, wenn man uns fragen sollte: „Ist das gehorchen dem Propheten nicht gleicherweise das gehorchen von Allahs? Was hat dies dann zu bedeuten?“
Hierauf sagen wir dann: Qadi hat gesagt: Das nutzen dieser beiden Beweise ist wie folgt der, dass das „Buch“ an dieser Stelle „die Befehle Allahs“ beweist. Hiernach verstehen wir ebenso daraus auch „das Befehl des Propheten“. Die „Sunnah“ beweist „die Befehle des Propheten“. Hiernach verstehen wir ebenso daraus auch „die Befehle Allahs“. Der Beweis von dieser von uns gebrachte Erklärung ist, dass Allah sagt: „Gehorcht Allah und gehorcht den Propheten“ und hieraus tretet die Notwendigkeit für den Kur'an und die Sunna in Kraft!
المسألة الثالثة : اعلم أن قوله : ( وأولي الأمر منكم ) يدل عندنا على أن إجماع الأمة حجة ، والدليل على ذلك أن الله تعالى أمر بطاعة أولي الأمر على سبيل الجزم في هذه الآية ، ومن أمر الله بطاعته على سبيل الجزم والقطع لا بد وأن يكون معصوما عن الخطأ ، إذ لو لم يكن معصوما عن الخطأ كان بتقدير إقدامه على الخطأ يكون قد أمر الله بمتابعته ، فيكون ذلك أمرا بفعل ذلك الخطأ ، والخطأ لكونه خطأ منهي عنه ، فهذا يفضي إلى اجتماع الأمر والنهي في الفعل الواحد بالاعتبار الواحد ، وإنه محال ، فثبت أن الله تعالى أمر بطاعة أولي الأمر على سبيل الجزم ، وثبت أن كل من أمر الله بطاعته على سبيل الجزم وجب أن يكون معصوما عن الخطأ ، فثبت قطعا أن أولي الأمر المذكور في هذه الآية لا بد وأن يكون معصوما ، ثم نقول : ذلك المعصوم إما مجموع الأمة أو بعض الأمة ، لا جائز أن يكون بعض الأمة ؛ لأنا بينا أن الله تعالى أوجب طاعة أولي الأمر في هذه الآية قطعا ، وإيجاب طاعتهم قطعا مشروط بكوننا عارفين بهم قادرين على الوصول إليهم والاستفادة منهم ، ونحن نعلم بالضرورة أنا في زماننا هذا عاجزون عن معرفة الإمام المعصوم ، عاجزون عن الوصول إليهم ، عاجزون عن استفادة الدين والعلم منهم ، وإذا كان الأمر كذلك علمنا أن المعصوم الذي أمر الله المؤمنين بطاعته ليس بعضا من أبعاض الأمة ، ولا طائفة من طوائفهم . ولما بطل هذا وجب أن يكون ذلك المعصوم الذي هو المراد بقوله : ( وأولي الأمر ) أهل الحل والعقد من الأمة ، وذلك يوجب القطع بأن إجماع الأمة حجة .
Dritte Ansicht: Wisse, dass für uns die Stelle „Und denen die Befehlsgewalt unter euch haben“ ein Beweis [ein Hujjat] für die 'Ijma al-Ummati ist. Allah hat in diesen Vers mit der Stelle „denen die Befehlsgewalt haben“ uns explizit befohlen ihnen zu gehorchen. Das Allah explizit befehlt, ihm die Gehorsamkeit zu leisten, bedingt demjenigen der Ihm gehorcht frei von Fehlern zu sein. Denn wenn derjenige nicht von den Fehler Ma'sum ist (also nicht davor beschützt ist), und seine Fehler fortführt diese gar als Fardh erklärt, dann hat Allah die Gehorsamkeit befohlen, diesen Fehlerhaften zu gehorchen. Dies würde wiederum bedeuten, dass Allah es befehlt, diesen Fehler des Fehlerhaften zu befolgen, wobei doch ein Fehler deshalb verboten wird weil es ein Fehler ist! Dies würde den Âmr und den Nâhyi als gleichwertig stellen und sie zusammen verbinden, und dies ist wiederum unmöglich! Demnach würde die Stelle „denen die Befehlsgewalt haben“ den Standpunkt bringen, das Allah die Gehorsamkeit denjenigen gegenüber erklärt die Befehlsgewalt haben wie auch, dass diese frei von Fehlern sind! Die jenigen die Befehlsgewalt haben, müssen demnach Ma'sum sein.
Danach sagen wir: Dieser jener der Ma'sum sein muss, kann nur die Ummah ganz bedeuten oder nur ein Teil dieser Ummah. Es ist nun nicht richtig, dass damit ein Teil der Umma gemeint sei. Wir haben erwähnt, dass Allah uns befehlt die Gehorsamkeit diejenigen zu leisten die Befehlsgewalt haben. Es ist so; wenn wir eine endgültige Gehorsamkeit leisten sollten, dies dann solche Bedingungen mit sich trägt, dass wir sie persönlich kennen, zu ihnen herein treten und wieder raus gehen, wie auch von ihnen Profit ziehen. Es ist aber auch so, dass wir in unsere Zeit unfähig sind einen Imam zu haben der Ma'sum ist, bei ihm eintreten und austreten, wie auch von ihm Wissen zu profitieren. Nachdem diese Situation klar gemacht wurde, verstehen wir, dass das Befehl Allahs zu den Gläubigen, die Gehorsamkeit gegenüber diesen „Ma'sum“ zu leissten, nicht ein Teil dieser Ummah noch ein Teil des Teils dieser Ummah zu bedeuten hat. Nachdem diese Annahme für unzutreffend erklärt wurde, bedeutet dieser „Ma'sum“ über welchen Allah mit „denen die Befehlsgewalt unter euch haben“ spricht, die Ahlu al-Hall wa al-'Aqd dieser Ummah (Ahl al-'Ijma). Dies bedingt den Beweis für die 'Ijma al-Ummati festzulegen.
فإن قيل : المفسرون ذكروا في " أولي الأمر " وجوها أخرى سوى ما ذكرتم : أحدها : أن المراد من أولي الأمر الخلفاء الراشدون .
والثاني : المراد أمراء السرايا ، قال سعيد بن جبير : نزلت هذه الآية في عبد الله بن حذافة السهمي إذ بعثه النبي - صلى الله عليه وسلم - أميرا على سرية . وعن ابن عباس أنها نزلت في خالد بن الوليد ، بعثه النبي - صلى الله عليه وسلم - أميرا على سرية وفيها عمار بن ياسر ، فجرى بينهما اختلاف في شيء ، فنزلت هذه الآية ، وأمر بطاعة أولي الأمر .
وثالثها : المراد : العلماء الذين يفتون في الأحكام الشرعية ويعلمون الناس دينهم ، وهذا رواية الثعلبي عن ابن عباس وقول الحسن ومجاهد والضحاك .
ورابعها : نقل عن الروافض أن المراد به الأئمة المعصومون ، ولما كانت أقوال الأمة في تفسير هذه الآية محصورة في هذه الوجوه ، وكان القول الذي نصرتموه خارجا عنها كان ذلك بإجماع الأمة باطلا .
Man könnte folgende Aussagen bringen: Die Mufassirun haben bezüglich dem Ausdruck „Ulu al-Amr“ die folgenden Erklärungen gebracht:
a) Der Zweck von „Ulu al-Amr“ sind die Khulafaa al-Rashidin.
b) Der Kommandant der Soldaten... Sa'id ibn Jubayr hat gesagt, dass dieser Vers wegen Abdullah ibn Huzafa al-Sahmi offenbart wurden ist. Denn der Prophet hat ihn als Kommandant über einer Armee gesandt gehabt.
c) Damit meint man die Gelehrten welche bezüglich den Rechtlinien von Shar'i den Menschen lehren und ihre Fatwa Urteile bringen. Dies ist eine Überlieferung was Sa'labi von 'ibn Abbas gebracht hat, wo auch Hassan al-Bassri, Mujahid und Dahhak ebenso diese Ansicht vertraten.
d) Die Rawafidh erläutert, dass damit die „Unfehlbaren Imame“ gemeint seien.
Die Gelehrten dieser Umma haben diese Erläuterungen gebracht. Nachdem nun die von -euch- (Sunniten) gebrachte Erläuterung außerhalb dieser Aussagen stehen, ist euer Ansicht der 'Ijma al-Ummah für Batil [unrecht] zu erklären.
السؤال الثاني : أن نقول : حمل أولي الأمر على الأمراء والسلاطين أولى مما ذكرتم . ويدل عليه وجوه :
الأول : أن الأمراء والسلاطين أوامرهم نافذة على الخلق ، فهم في الحقيقة أولو الأمر ، أما أهل الإجماع فليس لهم أمر نافذ على الخلق ، فكان حمل اللفظ على الأمراء والسلاطين أولى .
والثاني : أن أول الآية وآخرها يناسب ما ذكرناه ، أما أول الآية فهو أنه تعالى أمر الحكام بأداء الأمانات وبرعاية العدل ، وأما آخر الآية فهو أنه تعالى أمر بالرد إلى الكتاب والسنة فيما أشكل ، وهذا إنما يليق بالأمراء لا بأهل الإجماع .
الثالث : أن النبي - صلى الله عليه وسلم - بالغ في الترغيب في طاعة الأمراء ، فقال : " من أطاعني فقد أطاع الله ، ومن أطاع أميري فقد أطاعني ، ومن عصاني فقد عصى الله ، ومن عصى أميري فقد عصاني " فهذا ما يمكن ذكره من السؤال على الاستدلال الذي ذكرناه .
Zweite Frage (an die Sunniten): Wir sagen, dass die von uns gebrachten Erläuterungen bezüglich dem „Ulu-'Amr“, dass damit die Führer und die Sultane gemeint sind, mehr wahrscheinlicher ist als wie euer Erläuterungen. Die Beweise dafür sind diese:
a) Die Befehle der Führer und der Sultane sind Einflüsse über das Volk. Demnach ist in der Tat mit „Ulu al-Amr“ diese Leute gemeint. Wenn wir aber die Ahl al-'Ijma ansprechen sollten, so haben diese keine Führungskraft noch eine Herrschaft um einen Einfluss über das Volk zu wecken. Das Wort „Ulu al-'Amr“ kommt mehr zu der Bedeutung „Führer“ und „Herrschaft“.
b) Der Anfang wie auch das Ende dieses Verses trifft mehr das zu was wir sagen. Am Anfang befiehlt Allah den Richtern die Anordnung und die Gerechtigkeit in Kraft zu setzen. Das Ende dieses Verses befehlt jenen seine problematische Angelegenheiten zu den Kur'an und der Sunna zu bringen. So ein Bild zu vollbringen passt nur einem Führer bzw. Herrscher und nicht den Ahlu al-'Ijma.
c) Unser Prophet sallallahu 'alayhi wa sallam hat befohlen dem Befehlshaber zu gehorchen mit den Worten: -Amiri faqat 'asaani man ata'ani faqat ataa'a Allaha wa man ataa'a amiri faqat ataa'ani wa man 'asaani faqat 'asaa Allah wa man 'asaa- „Wer mir gehorcht, der gehorcht auch Allah. Wer meinen Kommandanten gehrocht, der gehorcht mir. Wer sich mir widersetzt, der widersetzt sich Allah. Wer sich meinen Kommandanten widersetzt, der widersetzt sich mir.“ Die Fragen bezüglich der festgelegten Punkten sind genau diese.
Imam Fahr al-Din al-Razi antworten auf all diesen Punkten mit den folgenden, scharfen und rationalen Argumenten:
والجواب : أنه لا نزاع أن جماعة من الصحابة والتابعين حملوا قوله : ( وأولي الأمر منكم ) على [ ص: 117 ] العلماء ، فإذا قلنا : المراد منه جميع العلماء من أهل العقد والحل لم يكن هذا قولا خارجا عن أقوال الأمة ، بل كان هذا اختيارا لأحد أقوالهم وتصحيحا له بالحجة القاطعة ، فاندفع السؤال الأول : وأما سؤالهم الثاني فهو مدفوع ؛ لأن الوجوه التي ذكروها وجوه ضعيفة ، والذي ذكرناه برهان قاطع ، فكان قولنا أولى ، على أنا نعارض تلك الوجوه بوجوه أخرى أقوى منها :
فأحدها : أن الأمة مجمعة على أن الأمراء والسلاطين إنما يجب طاعتهم فيما علم بالدليل أنه حق وصواب ، وذلك الدليل ليس إلا الكتاب والسنة ، فحينئذ لا يكون هذا قسما منفصلا عن طاعة الكتاب والسنة ، وعن طاعة الله وطاعة رسوله ، بل يكون داخلا فيه ، كما أن وجوب طاعة الزوجة للزوج والولد للوالدين والتلميذ للأستاذ داخل في طاعة الله وطاعة الرسول ، أما إذا حملناه على الإجماع لم يكن هذا القسم داخلا تحتها ؛ لأنه ربما دل الإجماع على حكم بحيث لا يكون في الكتاب والسنة دلالة عليه ، فحينئذ أمكن جعل هذا القسم منفصلا عن القسمين الأولين ، فهذا أولى .
وثانيها : أن حمل الآية على طاعة الأمراء يقتضي إدخال الشرط في الآية ؛ لأن طاعة الأمراء إنما تجب إذا كانوا مع الحق ، فإذا حملناه على الإجماع لا يدخل الشرط في الآية ، فكان هذا أولى .
Zu diese Fragen kann man so eine Antwort geben: Dass die Sahaba und Tabi'in bezüglich des Ausdrucks „Wa Uli al-Amri minkum“ als „die Gelehrten“ verstanden haben gibt es keinen zweifel daran. Die Ansicht, dass wir damit den „Ahlu al-Hall wa al-'Aqd“ und daraus „die Gelehrten“ verstehen ist keine Ansicht, was außerhalb der Ummah ist. Demnach ist dies von ihnen eine Bevorziehung und etwas was sich auf einen Beweis verankert. So wurde nun die erste frage entlarvt.
Auch die zweite Frage wurde somit entlarvt zumal sind die von ihnen in Erwägung gebrachte Erläuterungen schwach und Basislos. Das was wir in Erwägung brachten ist ein klarer rationaler Beweis ['aql al-Dalill] und sie ist mehr zu bevorziehen. Zu ihren Ansichten können wir um diese Gewichtlos zu machen weitere noch stärkere Anischten bringen:
1) Die Ummah hat bezüglich der Gehorsamkeit der Führer und Sultane, sofern diese die Wahrheit aus den Beweisen vertreten, die 'Ijma gemacht. Wenn dies ein Beweis ist, dann ist dies nichts weiter als der Beweis für den Kur'an und der Sunnah. Dies ist nicht außerhalb des Kur'an, der Sunnah, der Gehorsamkeit zu Allah und Seinen gesandten. Ganz im Gegenteil ist es etwas, was mit bei denen beinhaltet ist. So wie es Wajib ist, dass die Frau ihren Mann, das Kind seinen Eltern, der Schüler seinen Lehrer zu gehorchen hat so ist die Gehorsamkeit Allah und Seinen Gesandten ebenso mit drin. Wenn wir aber dies zu der „'Ijma“ Bedeutung bringen, dann kommt dies zu diesen (eben gebrachten) Teil nicht rein. Denn die 'Ijma kann manchmal den Urteil für etwas bringen, dessen Hukm sich nicht im Kur'an und Sunnah befindet. Demnach ist es möglich, dass dieser Teil ein getrennter Teil von den ersten beiden Teile ist und dies ist eine mehr bevorziehende Ansicht.
2) Wenn man diesen Vers als „Gehorcht den Führer“ nehmen sollte, dann müsste dieser Vers eine Voraussetzung festlegen. Denn die Gehorsamkeit zu den Führer ist erst dann Wajib, wenn dieser „Hak“ ist und zu der Wahrheit steht. Wenn wir aber diese Überlieferung (des Verses) mit „'Ijma“ amsprechen, dann ist keine Voraussetzung bedingt. So ist diese Ansicht noch wahrscheinlicher.
وثالثها : أن قوله من بعد : ( فإن تنازعتم في شيء فردوه إلى الله ) مشعر بإجماع مقدم يخالف حكمه حكم هذا التنازع .
ورابعها : أن طاعة الله وطاعة رسوله واجبة قطعا ، وعندنا أن طاعة أهل الإجماع واجبة قطعا ، وأما طاعة الأمراء والسلاطين فغير واجبة قطعا ، بل الأكثر أنها تكون محرمة لأنهم لا يأمرون إلا بالظلم ، وفي الأقل تكون واجبة بحسب الظن الضعيف ، فكان حمل الآية على الإجماع أولى ؛ لأنه أدخل الرسول وأولي الأمر في لفظ واحد وهو قوله : ( أطيعوا الله وأطيعوا الرسول وأولي الأمر ) فكان حمل أولي الأمر الذي هو مقرون بالرسول على المعصوم أولى من حمله على الفاجر الفاسق .
وخامسها : أن أعمال الأمراء والسلاطين موقوفة على فتاوى العلماء ، والعلماء في الحقيقة أمراء الأمراء ، فكان حمل لفظ أولي الأمر عليهم أولى
3) Allahita'ala sagt ganz später: „Fain Tanaaza'tum fi shayin fa rudduhu ila Allah“ - „Und wenn ihr in etwas Uneins seid, so bringt es vor Allah...“ Dies zeigt, dass über den Urteil, welches den bestrittenen Urteil bezwingen soll, vorher der 'Ijma vorhanden sein muss.
4) Die Gehorsamkeit an Allah und Seinen Gesandten ist in jedem Fall Wajib. Für uns ist die Gehorsamkeit zu den Leuten der 'Ijma ebenso in jedem Fall Wajib. Jedoch die Gehorsamkeit den Führern und Sultane gegenüber, ist nicht in „jedem Fall“ Wajib. Die meisten ihrer Urteile sind Haram. Denn diese Befehlen mit Unterdrückung. Es ist lediglich in wenigen Fällen Wajib, wenn man in einer schwachen zustand ist ihnen die Gehorsamkeit zu machen. Es ist passender den „Ulu al-Amr“ in diesen Vers als „'Ijma“ zu verstehen. Denn Allah erwähnte „den Gesandten“ und „den Ulu al-Amr“ als -einen Stück- in der Überlieferung (dieses Verses) und dies ist die Hinweisung der Stelle: „Gehorchet Allah und gehorchet dem Gesandten und denen, die Befehlsgewalt unter euch haben.“ Zudem ist es mehr Angemessen den „Ulu al-Amr“, was ja unmittelbar nach der Stelle „den Gesandten“ folgt, als „einer der frei von Fehlern ist“ zu erläutern, als einer der Fejr und Fasiq ist.
5) Die Angelegenheiten der Führer und Sultane, richten sich nach dem Fatawa der Gelehrten. Aus diesem Grund, sind die Gelehrten in der Tat die „Amir“ der Sultane. Demnach ist es angemessen unter den „Ulu al-Amr“ die 'Ulama (Ahl al-Ijtihad) zu verstehen.
وأما حمل الآية على الأئمة المعصومين على ما تقوله الروافض ففي غاية البعد ؛ لوجوه :
أحدها : ما ذكرناه أن طاعتهم مشروطة بمعرفتهم وقدرة الوصول إليهم ، فلو أوجب علينا طاعتهم قبل معرفتهم كان هذا تكليف ما لا يطاق ، ولو أوجب علينا طاعتهم إذا صرنا عارفين بهم وبمذاهبهم صار هذا الإيجاب مشروطا ، وظاهر قوله : ( أطيعوا الله وأطيعوا الرسول وأولي الأمر منكم ) يقتضي الإطلاق ، وأيضا ففي الآية ما يدفع هذا الاحتمال ، وذلك لأنه تعالى أمر بطاعة الرسول وطاعة أولي الأمر في لفظة واحدة ، وهو قوله : ( وأطيعوا الرسول وأولي الأمر منكم ) واللفظة الواحدة لا يجوز أن تكون مطلقة ومشروطة معا ، فلما كانت هذه اللفظة مطلقة في حق الرسول وجب أن تكون مطلقة في حق أولي الأمر .
الثاني : أنه تعالى أمر بطاعة أولي الأمر ، وأولو الأمر جمع ، وعندهم لا يكون في الزمان إلا إمام واحد ، وحمل الجمع على الفرد خلاف الظاهر .
وثالثها : أنه قال : ( فإن تنازعتم في شيء فردوه إلى الله والرسول ) ولو كان المراد بأولي الأمر الإمام المعصوم لوجب أن يقال : فإن تنازعتم في شيء فردوه إلى الإمام ، فثبت أن الحق تفسير الآية بما ذكرناه .
Das dieser Vers bezüglich der Erläuterung von den Rawafidh, zu der Bedeutung „Unfehlbaren Imame“ fällt, ist durch die folgenden Erklärungen von Grund auf ungültig:
a) Wir haben vorhin erklärt, dass die Gehorsamkeit ihnen (den Ulu al-Amr) erst gültig ist wenn wir sie gesehen, gehört und bei ihnen eingetreten wie auch ausgetreten sind. Wenn Allah die Gehorsamkeit ihnen gegenüber bevor wir sie kennen fest gelegt hätte, dann wäre dies ein „Taklif al-Mâlâ yutâk“. Wenn wiederum Allah es uns für Wajib erklärt hätte, die Gehorsamkeit den Ulu al-Amr zu leisten, nach dem wir sie und ihre Ansichten gekannt haben, dann müsste dieser „Wajib“ einer Bedingung verbunden sein. Ganz und gar sogar, bringt der Dhahir dieses Verses „die Gehorsamkeit zu Allah, den Gesandten und den Ulu al-Amr“ nicht den Anschein einer verbundenen Bedingung, sondern die Bedingung der Absolutheit. Zumal gibt es in diesen Vers eine Verfügung dieses Ansichtes. Denn Allah hat in eine ganze Aussage die Gehorsamkeit dem Propheten und den Ulu al-Amr gegenüber befohlen und dies ist der Ausdruck: „Gehorcht den Gesandten und denen die Befehlsgewalt haben“. Es ist demnach nicht richtig das in -einen- Satz einmal eine Uneingeschränkte Ansicht [Mutlaq] und zugleich eine Konditionale Ansicht [Mâshrut] zu Verfügung steht. Wenn es uneingeschränkt [Mutlaq] für den Prophet ist so ist es auch gleicherweise uneingeschränlt [Mutlaq] für den Ulu al-Amr.
b) Allah hat befohlen den „Ulu al-Amr“ zu gehorchen. Dieser Term „Ulul al-Amr“ ist eine Form des Plurals. Gemäß den Rawafidh aber, findet man in einer Zeit nur einen Imam. Den Jam'i [Plural] zu der Bedeutung von Mufrat [Singular] umzusetzen ist eine Ansicht gegen den Dhahir.
c) Allah sagt: „Und wenn ihr in etwas Uneins seid, so bringt es vor Allah und den Propheten“. Wenn der Zweck von „Ulu al-Amr“ die Imam al-Ma'sumin gemeint wären, dann müsste diese Stelle lauten: „Und wenn ihr in etwas Uneins seid, so bringt es vor Allah und den Imamen.“ So ist der Tafsir bezüglich dieses Verses was wir (die Ahlu al-Sunnah) brachten richtig und mehr zutreffend.
Möge Allah diese großen Gelehrten mit das Paradies belohnen, Amin.
Quellen:
https://www.facebook.com/groups/baladmhwir2009/permalink/338437202893753/
http://www.islamweb.net/newlibrary/display_book.php?bk_no=132&ID=543&idfrom=1788&idto=1800&bookid=132&startno=0
http://www.islamweb.net/newlibrary/display_book.php?bk_no=132&ID=543&idfrom=1788&idto=1800&bookid=132&startno=1
http://www.islamweb.net/newlibrary/display_book.php?bk_no=132&ID=543&idfrom=1788&idto=1800&bookid=132&startno=2
Bala&Dmhwir
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